A. Zusammenfassung
Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds investiert zum Teil in nachhaltige Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen. Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Der Fonds ist bestrebt: (i) die Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region anzuwenden und (ii) die Treibhausgas-Emissionsintensität des Portfolios zu begrenzen.
Anlageziel des Fonds ist es, langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Um sein Anlageziel zu erreichen, investiert der Fonds mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogene Instrumente (nämlich Total Return Swaps, Futures und Optionen auf Futures) von Unternehmen, die in Schwellenländern ansässig oder börsennotiert sind oder dort ihre Hauptgeschäftstätigkeit ausüben. Der Fonds hat keinen spezifischen Branchenschwerpunkt.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
• Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 %.
• Beibehaltung eines Werts für die Kohlenstoffintensität des Fonds, der unter dem Wert des Index liegt.
• Anwendung der Ausschlussfilter, wie oben beschrieben:
(i) Emittenten, die an der Herstellung umstrittener Waffen (unter anderem Streumunition, biologische/chemische Waffen, Landminen, abgereichertes Uran, Blendlaser, nicht detektierbare Fragmente und/oder Brandwaffen) beteiligt sind oder anderweitig damit in Verbindung stehen.
(ii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus der Förderung von Kraftwerkskohle und/oder aus der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle erzielen, mit Ausnahme von „grünen Anleihen“ dieser Emittenten, die als mit den International Capital Markets Association’s Green Bond Principles konform erachtet werden.
(iii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus der Förderung von Teersanden (auch als Ölsande bekannt) erzielen.
(iv) Emittenten, die Umsätze aus der direkten Beteiligung an der Herstellung von Kernwaffen oder Komponenten oder Lieferplattformen von Kernwaffen oder an der Bereitstellung von Hilfsdiensten im Zusammenhang mit Kernwaffen erzielen.
(v) Emittenten, die Tabakprodukte herstellen.
(vi) Emittenten, mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Herstellung, dem Vertrieb, dem Einzelhandel oder der Lieferung von mit Tabak verbundenen Produkten erzielen.
(vii) Emittenten, die Schusswaffen und/oder Kleinwaffenmunition für den Einzelhandelsverkauf an Zivilpersonen herstellen.
(viii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus dem Vertrieb (Groß- oder Einzelhandel) von Schusswaffen und/oder Kleinwaffenmunition für zivile Zwecke erzielen.
(ix) Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen.
• Sicherstellung, dass mehr als 90 % der Emittenten von Wertpapieren (außer Geldmarktfonds), in die der Fonds investiert, ein ESG-Rating haben oder unter ESG-Gesichtspunkten analysiert wurden.
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region sowie die Verfolgung seines Ziels zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen.
Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Anlagen investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen Methoden mit ein. BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt und der Fonds verwendet eine Reihe weiterer Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.
BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Investitionen, von denen anzunehmen ist, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, sind nicht als nachhaltige Investitionen einzustufen.
Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden für jede Anlageart anhand der eigenen Methodik von BlackRock für nachhaltige Investitionen bewertet. BlackRock verwendet Daten Dritter und/oder Fundamentalanalysen, um Investitionen zu identifizieren, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.
Nachhaltige Investitionen werden geprüft, um etwaige nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen und die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Gesamtvermögens in nachhaltige Investitionen, die ökologische und soziale Ziele verfolgen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen. Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht.
Der Fonds zielt darauf ab, ökologische Merkmale im Zusammenhang mit der Reduzierung der Kohlenstoffemissionen zu bewerben, indem sein Portfolio eine geringere Treibhausgasemissionsintensität (für Scope 1 und 2) als der Index (wie nachstehend definiert) aufweist. Treibhausgasemissionen werden durch das meistverwendete internationale Rechnungslegungsinstrument, das Treibhausgasprotokoll (Greenhouse Gas (GHG) Protocol), in drei Gruppen oder „Scopes“ eingestuft. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus unternehmenseigenen oder vom Unternehmen kontrollierten Quellen. Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Erzeugung von Strom, Dampf, Fernwärme und Kühlung, die von dem berichtenden Emittenten eingekauft und verbraucht werden. Scope 3 umfasst alle anderen indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Emittenten entstehen, ist aber von der Reduzierung nicht betroffen. Um die Erreichung dieses Ziels zu bewerten, werden die geschätzten Treibhausgasemissionen (nach Scope 1 und Scope 2) pro 1 Million USD Umsatzerlöse für die gesamten Beteiligungspositionen des Fonds herangezogen. Darüber hinaus soll der Fonds ökologische Merkmale im Zusammenhang mit der Reduzierung Umweltverschmutzung bewerben, indem er Direktinvestitionen in Unternehmen, die an der Förderung von Kraftwerkskohle und Teersand sowie an der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle beteiligt sind, durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region ausschließt.
Der Fonds strebt an, soziale Merkmale zu bewerben, die im Zusammenhang stehen mit: (a) der Verringerung der Verfügbarkeit von Waffen, indem Direktinvestitionen in Emittenten, die an der Herstellung von kontroversen Waffen und Kernwaffen sowie an der Herstellung und am Vertrieb von zivilen Schusswaffen beteiligt sind, ausgeschlossen werden; (b) der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, indem Direktinvestitionen in Emittenten, die an der Herstellung und am Vertrieb von Tabak beteiligt sind, ausgeschlossen werden; und (c) dem Schutz der Menschenrechte, der Einhaltung von Arbeitsstandards, dem Umweltschutz und der Korruptionsbekämpfung, indem Direktinvestitionen in Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region ausgeschlossen werden.
Die Definition der „Beteiligung“ an den einzelnen Aktivitäten kann auf der Generierung oder Erzielung von Umsätzen aus der Aktivität, die einen prozentualen Umsatzanteil oder eine festgelegte Gesamtumsatzschwelle übersteigen, oder, unabhängig von der Höhe des daraus erzielten Umsatzes, auf dem Engagement in der Aktivität basieren. Weitere Einzelheiten über die Ausschlüsse, die angewendet werden, um ökologische und/oder soziale Merkmale zu bewerben, sind in der Antwort auf Abschnitt D - Anlagestrategie enthalten.
Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert. Er zieht jedoch den MSCI Emerging Markets Index (der „Index“) als Vergleichsgröße für bestimmte vom Fonds beworbene ESG-Merkmale heran.
D. Anlagestrategie
Anlageziel des Fonds ist es, langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen.
Der Fonds wird aktiv verwaltet. Um sein Anlageziel zu erreichen, investiert der Fonds mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogene Instrumente (nämlich Total Return Swaps, Futures und Optionen auf Futures) von Unternehmen, die in Asien (ohne Japan) ansässig oder börsennotiert sind oder dort ihre Hauptgeschäftstätigkeit ausüben. Der Fonds hat keinen spezifischen Branchenschwerpunkt.
Das Fondsvermögen wird entsprechend der ESG-Politik angelegt.
Der Fonds kann bis zu 100 % seines Gesamtvermögens in Schwellenländern investieren. Dieses Engagement kann bis auf 50 % seines Gesamtvermögens an Investitionen in China über Stock Connect und bis zu 50 % seines Gesamtvermögens an Investitionen in Indien umfassen. Weitere Informationen über Investitionen in diesen Ländern finden Sie im Abschnitt „Risikofaktoren“ unter den Überschriften „Investitionen in der VRC“, „Risiken in Verbindung mit Investitionen in der VRC über Stock Connect“ und „Indien“. Eine Anlage in dem Fonds sollte nicht einen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Risikofaktoren“.
Der Fonds nutzt quantitative (d. h. mathematische oder statistische) Modelle des Anlageverwalters, um einen systematischen (d. h. regelbasierten) Ansatz bei der Titelauswahl umzusetzen. Die Modelle wählen die Aktien aus einem breiten Aktienuniversum aus und stufen sie anhand von drei Kategorien ein: Fundamentaldaten des Unternehmens, Marktstimmung und makroökonomische Themen (die nachstehend jeweils beschrieben sind). Der Anlageverwalter ordnet jeder Kategorie innerhalb der Modelle eine Gewichtung zu, die auf einer Beurteilung der Wertentwicklung, der Volatilität, der Korrelation und des Umsatzes innerhalb jedes Modells beruht. In der Kategorie der Fundamentaldaten des Unternehmens setzt der Fonds Techniken zur Bewertung von Aktienmerkmalen wie relative Bewertung, Ertragsstärke, Bilanzqualität und Cashflow-Trends ein. In der Kategorie der Marktstimmung nutzt der Fonds Techniken zur Bewertung der bestimmenden Faktoren wie etwa der Ansichten anderer Marktteilnehmer (z. B. Sell-Side-Analysten, andere Anleger und Unternehmensmanagementteams) sowie der Tendenzen vergleichbarer Unternehmen. Innerhalb der Kategorie der makroökonomischen Themen verwendet der Fonds Techniken zur Positionierung des Portfolios in Bezug auf bestimmte Branchen, Anlagestile (wie Wert, Dynamik und Qualität), Länder und Märkte, die für die vorherrschenden makroökonomischen Bedingungen am besten aufgestellt sind. Die Wertpapiere, die im Portfolio des Fonds enthalten sind, werden durch die genannten quantitativen Modelle zusammen mit einem automatisierten Portfoliokonstruktions-Tool des Anlageverwalters bestimmt. Hierbei werden alle Wertpapiere, die nicht der ESG-Politik des Fonds entsprechen, entfernt und durch Wertpapiere aus demselben Anlageuniversum mit einer ähnlichen erwarteten Rendite ersetzt. Der Anlageverwalter überprüft vor Ausführung der Transaktionen die vom Portfoliokonstruktions-Tool erstellten Positionen, um sie (wie oben beschrieben) anhand der in das Modell eingegebenen Kategorien zu vergleichen und die Auswirkungen späterer öffentlicher Informationen in Bezug auf diese Positionen, wie Ankündigungen zu Fusionen und Übernahmen, wesentliche Rechtsstreitigkeiten oder Veränderungen beim Führungspersonal, zu berücksichtigen.
Der Fonds kann auch indirekt in Aktien anlegen, indem er in ADRs oder GDRs investiert, die an Börsen und geregelten Märkten außerhalb der Schwellenländer notiert sind oder gehandelt werden. ADRs und GDRs sind von Finanzinstituten ausgegebene Anlagen, die ein Engagement in den ihnen zugrunde liegenden Eigenkapitalinstrumenten ermöglichen. Diese zugrunde liegenden Aktien können in Schwellenländern ausgegeben worden sein. Der Fonds kann vorbehaltlich der in Anhang III des Prospekts angegebenen Obergrenzen auch bis zu 10 % seines Gesamtvermögens in Barmittel und Einlagen (außer Barmitteln, die zum Zweck der Absicherung von Positionen in derivativen Finanzinstrumenten (DFI) gehalten werden) („Barbestände“) und in zusätzliche liquide Mittel (auf die in der Regel Dividenden/Erträge anfallen) investieren. Der Fonds kann zum Erhalt des Werts dieser Barbestände in einen oder mehrere täglich gehandelte Geldmarktfonds investieren, wie im Abschnitt „Verwaltung von Barbeständen und DFI-Barbeständen“ weiter unten dargelegt. Um das Erreichen seines Anlageziels zu unterstützen, kann der Teilfonds außerdem vorbehaltlich der Vorschriften und der von der Zentralbank festgelegten Bedingungen insgesamt bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts in andere OGA, einschließlich börsengehandelter Fonds, investieren.
Der Fonds kann vorbehaltlich der in Anhang II des Prospekts angegebenen Obergrenzen zu Direktanlagezwecken und zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung in DFI investieren, z. B. in Total Return Swaps, Futures und Optionen auf Futures und Devisentermingeschäfte (vorbehaltlich der von der Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen), um sein Anlageziel zu erreichen, ein Engagement in den oben erwähnten Aktien einzugehen sowie zu Zwecken der Währungsabsicherung. Bei den Basiswerten, die den Total Return Swaps ggf. zugrunde liegen, muss es sich um ein Wertpapier, einen Korb von Wertpapieren oder zulässige Indizes handeln, die der Anlagepolitik des Fonds entsprechen, was voraussichtlich unter anderem Aktienindizes umfasst, die Zugang zu Aktienwerten von Unternehmen bieten, die in den Schwellenländern ansässig oder börsennotiert sind oder ihre Hauptgeschäftstätigkeit dort ausüben.
Nähere Angaben zu den vom Fonds berücksichtigten Aktienindizes sind im Jahresbericht der Gesellschaft enthalten.
Der maximale Anteil des Nettoinventarwertes des Fonds, der bei Total Return Swaps eingesetzt werden kann, beträgt 20 %. Der erwartete Anteil des Nettoinventarwertes des Fonds, der bei Total Return Swaps eingesetzt werden kann, beträgt 0 %. Der voraussichtliche Anteil ist kein Grenzwert und der tatsächliche Prozentsatz kann im Laufe der Zeit aufgrund von Faktoren wie z. B. Marktbedingungen schwanken.
Wenn der Fonds in nicht vollständig besicherte (non-fully funded) DFI investiert, kann er (i) Barmittel bis zum Nennwert dieser DFI abzüglich der eventuellen Margenzahlungen auf diese DFI und (ii) alle in Bezug auf diese DFI erhaltenen Schwankungsmargenbarsicherheiten (zusammen „DFI-Barbestände“) in einen oder mehrere täglich gehandelte Geldmarktfonds investieren, wie nachfolgend unter der Überschrift „Verwaltung von Barbeständen und DFI-Barbeständen“ dargestellt.
Der Fonds wird nicht in vollständig besicherte DFI einschließlich vollständig besicherter Swaps investieren. Der Fonds kann außerdem im Einklang mit den Bedingungen im Prospekt weitere Techniken und Instrumente zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzen, die Wertpapiere zum Gegenstand haben.
Die Anlagen jedes Fonds sind auf die durch die Vorschriften zugelassenen Anlagen beschränkt. Diese werden in Anhang III des Prospekts näher erläutert. Die Anlagen des Fonds werden mit Ausnahme seiner Anlagen in OTC-DFI, außerbörslich gehandelten festverzinslichen Wertpapieren und nicht börsengehandelten offenen Organismen für gemeinsame Anlagen normalerweise an den in Anhang I des Prospekts genannten geregelten Märkten notiert oder gehandelt. Eine Aufstellung der von einem Fonds gehaltenen Indexbestandteile ist für potenzielle Anleger des Fonds auf der offiziellen iShares-Website (www.iShares.com) oder beim Anlageverwalter erhältlich. Der Anlageverwalter wendet die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region an. Der Fonds wird in nachhaltige Investitionen investieren.
Außerdem strebt der Fonds einen geringeren Wert für die Kohlenstoffintensität an als der MSCI Emerging Markets Index (der „Index“). Mindestens 90 % der Emittenten von Wertpapieren, in die der Fonds investiert, verfügen über ein ESG-Rating oder wurden zu ESG-Zwecken analysiert. Für diese Analyse kann der Anlageverwalter Daten von externen ESG-Datenanbietern, eigene Modelle und lokale Informationen verwenden sowie Ortsbesichtigungen durchführen. Sollten bestehende Positionen des Fonds, die zum Zeitpunkt der Anlage dem Anlageziel und der Anlagepolitik und/oder der ESG-Politik des Fonds entsprechen, später nicht mehr damit vereinbar sein, können sie so lange weiter gehalten werden, bis es (aus Sicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, dass der Fonds sie (innerhalb einer angemessenen Frist) veräußert. Im Sinne der ESG-Regeln der AMF umfasst diese ESG-Politik die messbaren ESG-Ziele, die in die Anlagepolitik des Fonds integriert sind.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
• Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 %.
• Beibehaltung eines Werts für die Kohlenstoffintensität des Fonds, der unter dem Wert des Index liegt.
• Anwendung der Ausschlussfilter, wie oben beschrieben:
(i) Emittenten, die an der Herstellung umstrittener Waffen (unter anderem Streumunition, biologische/chemische Waffen, Landminen, abgereichertes Uran, Blendlaser, nicht detektierbare Fragmente und/oder Brandwaffen) beteiligt sind oder anderweitig damit in Verbindung stehen.
(ii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus der Förderung von Kraftwerkskohle und/oder aus der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle erzielen, mit Ausnahme von „grünen Anleihen“ dieser Emittenten, die als mit den International Capital Markets Association’s Green Bond Principles konform erachtet werden.
(iii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus der Förderung von Teersanden (auch als Ölsande bekannt) erzielen.
(iv) Emittenten, die Umsätze aus der direkten Beteiligung an der Herstellung von Kernwaffen oder Komponenten oder Lieferplattformen von Kernwaffen oder an der Bereitstellung von Hilfsdiensten im Zusammenhang mit Kernwaffen erzielen.
(v) Emittenten, die Tabakprodukte herstellen.
(vi) Emittenten, mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Herstellung, dem Vertrieb, dem Einzelhandel oder der Lieferung von mit Tabak verbundenen Produkten erzielen.
(vii) Emittenten, die Schusswaffen und/oder Kleinwaffenmunition für den Einzelhandelsverkauf an Zivilpersonen herstellen.
(viii) Emittenten, die mehr als 5 % ihrer Umsätze aus dem Vertrieb (Groß- oder Einzelhandel) von Schusswaffen und/oder Kleinwaffenmunition für zivile Zwecke erzielen.
(ix) Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen.
• Sicherstellung, dass mehr als 90 % der Emittenten von Wertpapieren (außer Geldmarktfonds), in die der Fonds investiert, ein ESG-Rating haben oder unter ESG-Gesichtspunkten analysiert wurden.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region sowie die Verfolgung seines Ziels zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen.
Der Fonds berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen:
• Treibhausgasemissionen
• CO2-Fußabdruck
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird
• Engagement in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
• Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen)
Darüber hinaus berücksichtigt dieser Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über den DNSH-Standard von BlackRock für nachhaltige Investitionen. Dieser Fonds wird in seinem Jahresbericht über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren informieren.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
BlackRock bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, durch eine Kombination aus eigenen Erkenntnissen und der aus dem Engagement des Anlageverwalters im Rahmen der Unternehmensbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse mit Daten von externen ESG-Research-Anbietern. BlackRock nutzt Daten externer ESG-Research-Anbieter, um zunächst diejenigen Emittenten zu identifizieren, die möglicherweise keine zufriedenstellenden Verfahrensweisen der Unternehmensführung in Bezug auf wichtige Leistungskennzahlen zu soliden Managementstrukturen, Beziehungen zu den Arbeitnehmern und die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften haben.
Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageverwalter, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageverwalters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageverwalter kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen.
E. Aufteilung der Investitionen
Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.
Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds darf für Investmentzwecke und für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements Derivate einsetzen. Die oben genannten ESG-Ratings oder ESG-Analysen gelten nur für die Basiswerte der vom Fonds eingesetzten Derivate.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie zu investieren.
Mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in nachhaltige Investitionen investiert. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei diesen nachhaltigen Investitionen um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform ist, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem, wobei die genaue Zusammensetzung schwanken kann.
Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die aus den folgenden Gründen nicht mit der EU-Taxonomie konform sind: (i) dies ist Teil der Anlagestrategie des Fonds; (ii) Daten zur Bestimmung der Konformität mit der EU-Taxonomie sind möglicherweise nicht verfügbar; und/oder (iii) die zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeiten sind nach den verfügbaren technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie möglicherweise nicht zugelassen oder es sind möglicherweise nicht alle in diesen technischen Bewertungskriterien festgelegten Anforderungen erfüllt.
Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Derivate, Barmittel- und barmittelähnliche Instrumente und Anteile an OGA sowie festverzinsliche Wertpapiere (auch als Schuldtitel bezeichnet), die von Staaten und staatlichen Stellen weltweit ausgegeben werden, einschließen.
Diese Investitionen können zu Anlagezwecken beim Verfolgen des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.
Andere Investitionen werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen, in „Abschnitt G – Methoden“ beschriebenen Methoden mit ein.
Die Portfoliomanager tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Prospekts und der sonstigen maßgeblichen Dokumente des Fonds mithilfe der Portfolio- und Risikomanagement-Software Aladdin von BlackRock.
Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.
Vor- und Nachhandels-Überwachung
Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.
Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält.
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.
Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.
G. Methoden
BlackRock wendet in Bezug auf diesen Fonds folgende Methoden an:
Methode für nachhaltige Investitionen
BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt, die vier Kategorien umfasst:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).
Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als nachhaltige Investition eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen
Umweltziele und soziale Ziele
Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Ökologische und soziale Ziele“).
Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):
Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten. Falls keine Daten externer Anbieter verfügbar sind oder ein Analyst feststellt, dass die Daten nicht korrekt sind oder eine aussagekräftigere Kennzahl als der Umsatz zur Feststellung des Beitrags eines Unternehmens existiert, wie z. B. Investitionsausgaben oder Einsatz von Recyclingmaterial, kann ein Unternehmen auch mittels einer Fundamentalanalyse bewertet werden.
Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets gesetzt hat, das von Daten externer Anbieter oder im Rahmen einer Fundamentalanalyse bestätigt wurde.
• Nachweisliches Merkmal der Unternehmensführung, das die maßgebliche Rolle eines Unternehmens als Wegbereiter nachhaltiger Praktiken unter Beweis stellt.
Festverzinsliche Wertpapiere
• Eine Anleihe mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse ist eine nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt
• Sonstige festverzinsliche Wertpapiere gelten als nachhaltige Investitionen, wenn das betreffende Wertpapier, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, auf ökologische und/oder soziale Ziele ausgerichtet ist, wie z. B. ökologische und/oder soziale, von supranationalen Organisationen begebene Asset-Backed- und Mortgage-Backed-Securities, die sich zur Förderung der UN SDGs verpflichtet haben
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)
Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. Zur Bewertung, ob eine Anlage mit erheblichen Beeinträchtigungen einhergeht, hat BlackRock für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, die sowohl Daten von Dritten als auch Erkenntnisse aus der Fundamentalanalyse berücksichtigen. Die Anlagen werden mittels systembasierter Kontrollen anhand dieser Kriterien geprüft, und alle Anlagen, von denen man ausgeht, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht. BlackRock bewertet die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für jede Anlageart, wie von der Verordnung definiert.
Die Kriterien für nachteilige Auswirkungen werden anhand der Daten von Drittanbietern in Bezug auf die geschäftliche Beteiligung eines Portfoliounternehmens (an bestimmten Aktivitäten, die negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben) oder in Bezug auf ökologische oder soziale Kontroversen bewertet, um Investitionen auszuschließen, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet wurden, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, etwa falls die Daten als unrichtig oder veraltet befunden werden.
Falls Daten nicht verfügbar oder in erheblichem Maße unvollständig sind, wird eine Fundamentalanalyse durchgeführt, um nach bestem Vermögen Auswirkungen zu ermitteln, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet werden.
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien
Nachhaltige Investitionen werden mithilfe von Daten von Drittanbietern geprüft, um die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.
(iv) Gute Unternehmensführung
Im Hinblick auf die Bewertung der Unternehmensführung verwendet BlackRock Daten von externen ESG-Researchanbietern, um zunächst Emittenten zu ermitteln, deren Unternehmensführungspraktiken unter Umständen bezüglich der Leistungskennzahlen in Zusammenhang mit den oben genannten Kriterien nicht zufriedenstellend sind. Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageberater/-verwalter, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageberaters/-verwalters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageberater/-verwalter kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen. Indirekte Engagements des Fonds in Emittenten mit Mängeln bezüglich einer guten Unternehmensführung werden durch interne Kontrollen auf ein vernachlässigbares Mindestmaß begrenzt und außerdem regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass dieses indirekte Engagement auf möglichst geringem Niveau bleibt
Andere Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
1. Der Fonds wendet die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region an. Weitere Einzelheiten zur Methode der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region finden Sie unter: https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baseline-screens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf
2. Der Fonds misst die Treibhausgas-Emissionsintensität des Portfolios. Weitere Einzelheiten zur Methode für die Berechnung der Treibhausgas-Emissionsintensität sind vorstehend in „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale“ dargelegt.
Der Fonds ist über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale seiner Strategie bewertet worden. Nach dieser Bewertung berücksichtigt er eine Reihe der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert. Wir haben analysiert, ob und inwiefern diese in vollem Umfang oder zum Teil berücksichtigt werden und inwiefern diese Merkmale den jeweiligen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unserer vorvertraglichen und regelmäßigen Berichterstattung entsprechen.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.
ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingeführt.
BlackRock nutzt Daten externer Anbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. In diesem Fall können Fundamentalanalysen durchgeführt werden, wobei ein angemessener Ansatz verfolgt und entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um Probleme zu identifizieren, die wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt BlackRock auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche eine subjektive Bewertung vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
J. Sorgfaltspflicht
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern der Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim Investitionsprozess verpflichtet ist oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgt, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.
Der Anlageberater berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageberaters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung, und BlackRock bezieht die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investment-Sorgfaltsprüfungsprozess mit ein. Weitere Informationen siehe oben unter „Abschnitt D – Anlagestrategie“.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
L. Bestimmter Referenzwert
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass der MSCI Emerging Markets Index als Vergleichsgröße für bestimmte vom Fonds beworbene ESG-Merkmale herangezogen wird.