Barmittel

YCSH

iShares EUR Cash UCITS ETF AKTIV

Überblick

WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.

Geldmarktfonds weisen in der Regel keinen extremen Kursschwankungen auf. Zinsänderungen wirken sich auf den Fonds aus. Das Kreditrisiko wird durch eine längere gewichtete durchschnittliche Laufzeit und gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit des Fonds beeinflusst. Der Fonds ist bestrebt, Unternehmen mit bestimmten Geschäftstätigkeiten auszuschließen, die mit den ESG-Kriterien nicht vereinbar sind. Bevor sie im Fonds Anlagen tätigen, sollten Anleger daher eine eigene ethische Bewertung des ESG-Screenings des Fonds vornehmen. Das ESG-Screening kann, verglichen mit einem Fonds ohne ein solches Screening, negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen des Fonds haben.
Ein Geldmarktfonds (MMF) ist kein garantiertes Anlageinstrument. Eine Anlage in MMFs unterscheidet sich von einer Anlage in Einlagen; das in einen MMF investierte Kapital kann schwanken, und das Risiko eines Kapitalverlusts ist vom Anleger zu tragen. Der MMF verlässt sich nicht auf externe Unterstützung, um die Liquidität des MMF zu gewährleisten oder den Nettoinventarwert (NIW) pro Anteil zu stabilisieren.

Alle Anteilsklassen mit Währungsabsicherung dieses Fonds setzen Derivate zur Absicherung des Währungsrisikos ein. Der Einsatz von Derivaten für eine Anteilsklasse könnte ein potenzielles Risiko der Ansteckung (auch unter der Bezeichnung „Spill-over-Effekt“) für andere Anteilsklassen im Fonds bergen. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds wird sicherstellen, dass angemessene Verfahren zur Minderung des Ansteckungsrisikos für andere Anteilsklassen vorhanden sind. Über das Drop-Down-Feld direkt unter dem Namen des Fonds können Sie die Liste aller Anteilsklassen in dem Fonds anzeigen lassen. Die Anteilsklassen mit Währungsabsicherung sind durch den Begriff „Hedged“ im Namen der Anteilsklasse gekennzeichnet. Eine vollständige Liste aller Anteilsklassen mit Währungsabsicherung ist zudem auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.
Loading

Wertentwicklung

Wertentwicklung

Dieser Chart wurde bewusst freigelassen, da keine Daten über die Wertentwicklung für ein vollständiges Kalenderjahr vorliegen.
Erträge können nicht dargestellt werden da weniger als ein Jahr an Wertentwicklung verfügbar ist
Erträge können nicht dargestellt werden da weniger als ein Jahr an Wertentwicklung verfügbar ist
Erträge können nicht dargestellt werden da weniger als ein Jahr an Wertentwicklung verfügbar ist

Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.

Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in EUR angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in EUR angezeigt.

Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) angezeigt, gegebenenfalls mit reinvestiertem Bruttoertrag. Die Angaben zur Wertentwicklung basieren auf dem Nettoinventarwert (NIW) des ETF, der vom Marktpreis des ETF abweichen kann. Einzelne Anteilsinhaber können Renditen erzielen, die sich von der NIW-Entwicklung unterscheiden können.

Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock.

Es sind keine Daten zur Darstellung der Wertentwicklung verfügbar.

Eckdaten

Eckdaten

Fondsvermögen
Per 20.Dez.2024
EUR 262 490 053
Auflegung Anteilsklasse
21.Nov.2024
Währung der Reihe
EUR
Anlageklasse
Barmittel
SFDR-Klassifizierung
Artikel 8
Gesamtkostenquote (TER)
0,10%
Gewinnverwendung
Thesaurierend
UCITS
Ja
Fondsmanager
BlackRock Asset Management Ireland Limited
Depotbank
State Street Custodial Services (Ireland) Limited
Bloomberg-Ticker
YCSH GY
Fondsvermögen
Per 20.Dez.2024
EUR 262 490 053,17
Auflegungsdatum des Fonds
21.Nov.2024
Basiswährung
EUR
Fund Type
Short-Term Variable NAV
Umlaufende Anteile
Per 20.Dez.2024
17 460 788
ISIN
IE000JJPY166
Domizil
Irland
Emittent
iShares III plc
Administrator
State Street Fund Services (Ireland) Limited
Geschäftsjahresende
30.Juni2025

Portfoliomerkmale

Portfoliomerkmale

32,73
Anzahl der Positionen
Per 20.Dez.2024
2
Durchschnittliche Laufzeit
Per 20.Dez.2024
49 days
1-Tages-Rendite
Per -
-
30-day Yield
Per -
-
42,97
Gewichtete durchschnittliche Fälligkeit
Per 20.Dez.2024
32 days
3J-Beta
Per -
-
7-day Yield
Per -
-

Geschäftliche Beteiligung

Geschäftliche Beteiligung

Anhand von Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erhält der Anleger einen umfassenderen Überblick über spezifische Geschäftsbereiche, in die der Fonds über seine Anlagen investieren könnte.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen sind kein Hinweis auf die Anlageziele eines Fonds und sofern aus den Fonds-Dokumenten nichts anderes hervorgeht und sie nicht im Anlageziel des Fonds berücksichtigt werden, ändert die Einbeziehung von ESG-Kriterien nicht das Anlageziel des Fonds oder beschränkt das Anlageuniversum des Fonds, und es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass eine ESG- oder eine auf Folgenabschätzung basierende Anlagestrategie oder Ausschluss-Screenings von dem Fonds angewendet werden. Weitere Informationen zu Anlagestrategien des Fonds sind dem Fondsprospekt zu entnehmen.


Die den Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen zugrunde liegende MSCI-Methodik kann über die folgenden Links geprüft werden.

MSCI – Umstrittene Waffen
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Atomwaffen
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Zivile Feuerwaffen
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Tabak
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Verstöße gegen die „Global Compact“-Prinzipien der Vereinten Nationen
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Kraftwerkskohle
Per 20.Dez.2024
0,00%
MSCI – Ölsande
Per 20.Dez.2024
0,00%

Deckung Geschäftlicher Beteiligungen
Per 20.Dez.2024
84,70%
Prozentsatz der im Fond nicht gedeckten Anteile
Per 20.Dez.2024
15,30%
Die oben für Kraftwerkskohle und Ölsande aufgeführten Engagements mit geschäftlicher Beteiligung von BlackRock werden für Unternehmen berechnet und berichtet, die mehr als 5 % ihres Einkommens aus Kraftwerkskohle oder Ölsanden erzielen, so wie von MSCI ESG Research definiert. Für das Engagement in Unternehmen, die Einkommen aus Kraftwerkskohle oder Ölsanden generieren (mit einer Einkommensschwelle von 0 %), gilt gemäß Definition von MSCI ESG Research Folgendes: Kraftwerkskohle 0,00% und Ölsande 0,00%.

Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden von BlackRock unter Verwendung von MSCI ESG Research-Daten berechnet, die Profile für jede spezifische geschäftliche Beteiligung eines Unternehmens bereitstellt. BlackRock setzt diese Daten wirksam ein, um sich einen Gesamtüberblick über alle Bestände zu verschaffen und überträgt sie in das Marktrisiko, dem der Wert eines Fonds gegenüber den oben aufgeführten geschäftlichen Beteiligungsbereichen ausgesetzt ist.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur aufgestellt, um Unternehmen zu identifizieren, zu denen MSCI eine Research durchgeführt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieses Unternehmen Beteiligungen in den untersuchten Bereichen haben. Somit kann es sein, dass es noch weitere Beteiligungen in diesen untersuchten Bereichen gibt, die von MSCI jedoch nicht im Bericht erfasst werden. Diese Daten dienen nicht als eine umfassende Liste aller Unternehmen ohne Beteiligung. Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur angezeigt, wenn mindestens 1 % der gewichteten Bruttoanteile des Fonds Wertpapiere enthalten, die unter die MSCI ESG Research fallen.

ESG-Integration

ESG-Integration

BlackRock berücksichtigt bei seinen Anlageprozessen eine Vielzahl von Anlagerisiken. Um für unsere Kunden die bestmöglichen risikobereinigten Renditen anzustreben managen wir wichtige Risiken und Chancen, die Einfluss auf Portfolios haben könnten. Dazu gehören auch, sofern verfügbar, finanziell relevante Daten oder Informationen zu Umwelt, Sozialem und/oder Governance (ESG). Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie in unserer für ganz BlackRock geltenden Erklärung zur ESG-Integration. Wie diese wichtigen Risiken ggf. in diesem Produkt berücksichtigt werden, finden Sie in den entsprechenden Fondsdokumenten.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.

A. Zusammenfassung

Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen zu halten, sie können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden. Der Fonds ist bestrebt: (i) wichtige ökologische und soziale Themen mit Hilfe von ESG-Scores anzugehen; (ii) die Treibhausgas-Emissionsintensität des Portfolios zu begrenzen; und (iii) die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region anzuwenden.

Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Erträgen in Höhe der Geldmarktsätze bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals und der Liquidität. Zu diesem Zweck hält er ein Portfolio aus kurzfristigen Geldmarktinstrumenten mit hoher Bonität. Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt: (1) Sicherstellen, dass mehr als 90 % der Emittenten von Wertpapieren, in die der Fonds investiert, ein ESG-Rating haben oder unter ESG-Gesichtspunkten analysiert wurden. (2) Sicherstellung, dass mindestens 80 % des Fondsvermögens (ohne Anlagen in staatlichen und öffentlichen Wertpapieren und Instrumenten) in Emittenten investiert werden, die überdurchschnittliche umweltbezogene Praktiken aufweisen, wie von MSCI oder einem anderen externen ESG-Research-Anbieter, auf den der Anlageverwalter gelegentlich zurückgreift, festgestellt. MSCI stuft Unternehmensemittenten auf Grundlage des umweltbezogenen Gesamt-Scores von MSCI für den jeweiligen Emittenten ein. Unternehmensemittenten, denen MSCI einen unternehmenseigenen umweltbezogenen Score im ersten oder zweiten Quartil zuweist, kommen für Anlagen durch den Fonds infrage (beispielsweise Unternehmensemittenten, die sich durch niedrige CO2-Emissionen, einen nachhaltigen Einsatz natürlicher Ressourcen, verantwortungsbewusste Abfallbewirtschaftungspraktiken und die Nutzung erneuerbarer Energien auszeichnen).; (3) Sicherstellung, dass mindestens 80 % des Fondsvermögens (ohne Anlagen in staatlichen und öffentlichen Wertpapieren und Instrumenten) in Emittenten investiert werden, die überdurchschnittliche umweltbezogene Praktiken aufweisen, wie von MSCI oder einem anderen externen ESG-Research-Anbieter, auf den der Anlageverwalter gelegentlich zurückgreift, festgestellt; (4) Unter dem Vorbehalt, dass stets in Anlagen investiert wird, die der Erreichung des Anlageziels des Fonds dienen, wird der Anlageverwalter den Fonds so verwalten, dass dieser ökologische und soziale Merkmale gemäß den nachfolgend dargelegten ökologischen und sozialen Kriterien bewirbt. Bei der Auswahl der Anlagen des Fonds wird der Anlageverwalter als nicht finanzielles Ziel Direktanlagen in Emittenten von Geldmarktinstrumenten ausschließen, die zum Zeitpunkt der Investition: i) mindestens 5 % ihrer Umsätze mit dem Abbau, der Exploration und/oder der Raffination fossiler Brennstoffe erzielen; ii) ein MSCI ESG-Rating von CCC aufweisen; iii) einen MSCI Controversy Score von ‚0‘ aufweisen; iv) im Falle von supranationalen Einrichtungen und Stellen ein MSCI ESG-Rating von B oder darunter aufweisen; oder v) unter die Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region (wie nachstehend und in Anhang III beschrieben) fallen; (5) Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region: Der Anlageverwalter ist bestrebt, Direktanlagen in Wertpapieren von Unternehmen zu begrenzen und/oder auszuschließen (soweit anwendbar), die zum Zeitpunkt des Erwerbs nach Meinung des Anlageverwalters gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben oder in bestimmten Sektoren (in einigen Fällen vorbehaltlich bestimmter Umsatzschwellen) engagiert sind oder Verbindungen damit aufweisen: i) Herstellung bestimmter Arten umstrittener Waffen; ii) Vertrieb oder Herstellung von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition für den Verkauf an Zivilpersonen; iii) Förderung bestimmter Arten fossiler Brennstoffe und/oder Energieerzeugung aus diesen Brennstoffen; oder iv) Herstellung von Tabakwaren oder bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit tabakbezogenen Produkten; (6) Eine vollständige Liste der Beschränkungen und/oder Ausschlüsse gemäß der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region, die von den Anlageverwaltern jeweils angewandt werden (einschließlich aller spezifischen Schwellenkriterien), finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baselinescreens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Verfolgung seines Ziels zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen und seine Ausschlusspolitik.

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.  

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.

BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach der einschlägigen Methode ein. BlackRock verwendet eine Reihe von Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.

BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

B. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.

Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren, sie können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden. Bitte beachten Sie „Abschnitt D – Anlagestrategie“, in dem beschrieben wird, wie der Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds bewirbt ökologische Merkmale im Zusammenhang mit der Reduzierung des Einsatzes nicht nachhaltiger Energiequellen, indem er Emittenten ausschließt, die mindestens 5 % ihrer Umsätze mit dem Abbau, der Exploration und/oder der Raffination fossiler Brennstoffe erzielen.

Der Fonds bewirbt ökologische Merkmale in Verbindung mit der Reduzierung von Umweltkontroversen, indem er Emittenten ausschließt, die beim MSCI ESG Controversy Score im Hinblick auf die Beteiligung (oder mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an sehr schwerwiegende Kontroversen, beispielsweise in Bezug auf Biodiversität und Landnutzung, Energie und Klimawandel, Wasserstress, toxische Emissionen und Umgang mit Abfällen, im „roten“ Bereich liegen. Des Weiteren schließt der Fonds Emittenten mit einem MSCI ESG-Rating von CCC sowie alle supranationalen Einrichtungen und Stellen mit einem MSCI ESG-Rating von B oder darunter aus. Ein MSCI ESG Controversy Score misst die Beteiligung (bzw. mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an Kontroversen auf Grundlage der Bewertung des ESG-Datenanbieters der Tätigkeiten, Produkte und/oder Dienstleistungen eines Emittenten, deren Auswirkungen in Bezug auf ESG für nachteilig gehalten werden. Der von MSCI vergebene ESG Controversy Score hängt davon ab, wie stark ein Unternehmen in eine Kontroverse verwickelt ist, ob es sich um eine direkte oder indirekte Beteiligung an dieser Kontroverse handelt und ob die Kontroverse noch andauert, teilweise gelöst oder gelöst ist. Ein MSCI ESG Controversy Score im „roten“ Bereich gibt an, dass ein Unternehmen direkt in eine sehr schwerwiegende anhaltende Kontroverse verwickelt ist. Die Verwicklung eines Unternehmens in ESG-Kontroversen wird von MSCI neben einem Score im „roten“ Bereich auch mit Scores im „orangen“, „gelben“ und „grünen“ Bereich dargestellt. Ein Score im „roten“ Bereich kennzeichnet die schwerwiegendsten ESG-Kontroversen, gefolgt von „orange“ und „gelb“, während ein Score im „grünen“ Bereich für die am wenigsten schwerwiegenden Kontroversen steht.

Der Fonds bewirbt ökologische Merkmale im Zusammenhang mit der Reduzierung von Kohlenstoffemissionen, indem er anstrebt, dass sein Portfolio eine geringere Treibhausgasemissionsintensität (für Scope 1 und 2 wie nachfolgend beschrieben) als das Anlageuniversum aufweist. Treibhausgasemissionen werden durch das meistverwendete internationale Rechnungslegungsinstrument, das Treibhausgasprotokoll (Greenhouse Gas (GHG) Protocol), in drei Gruppen oder „Scopes“ eingestuft. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus unternehmenseigenen oder vom Unternehmen kontrollierten Quellen. Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Erzeugung von Strom, Dampf, Fernwärme und Kühlung, die von dem berichtenden Emittenten eingekauft und verbraucht werden. Scope 3 umfasst alle anderen indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Emittenten entstehen, ist aber von der Reduzierung nicht betroffen. Um die Erreichung dieses Ziels zu bewerten, werden die geschätzten Treibhausgasemissionen (nach Scope 1 und Scope 2) pro 1 Million USD Umsatzerlöse für die gesamten Beteiligungspositionen des Fonds herangezogen.

Darüber hinaus bewirbt der Fonds ökologische Merkmale im Zusammenhang mit der Reduzierung der Umweltverschmutzung, indem er Direktinvestitionen in Unternehmen, die an der Förderung von Kraftwerkskohle und Teersand sowie an der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle beteiligt sind, durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region ausschließt.

Der Fonds bewirbt soziale Merkmale im Zusammenhang mit (a) der Verringerung der Verfügbarkeit von Waffen, indem Direktinvestitionen in Emittenten, die an der Herstellung von kontroversen Waffen und Kernwaffen sowie an der Herstellung und am Vertrieb von zivilen Schusswaffen beteiligt sind, ausgeschlossen werden; (b) der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, indem Direktinvestitionen in Emittenten, die an der Herstellung und am Vertrieb von Tabak beteiligt sind, ausgeschlossen werden; und (c) dem Schutz der Menschenrechte, der Einhaltung von Arbeitsstandards, dem Umweltschutz und der Korruptionsbekämpfung, indem Direktinvestitionen in Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, durch Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region ausgeschlossen werden. Die Definition der „Beteiligung“ an den einzelnen Aktivitäten kann auf der Generierung oder Erzielung von Umsätzen aus der Aktivität, die einen prozentualen Umsatzanteil oder eine festgelegte Gesamtumsatzschwelle übersteigen, oder, unabhängig von der Höhe des daraus erzielten Umsatzes, auf dem Engagement in der Aktivität basieren.

Der Fonds bewirbt soziale Merkmale in Verbindung mit der Reduzierung von gesellschaftlichen Kontroversen, indem er Emittenten ausschließt, die beim MSCI ESG Controversy Score in Bezug auf soziale Themen, darunter beispielweise Menschenrechte, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Diskriminierung und personelle Vielfalt, im „roten“ Bereich liegen (auf der Grundlage eines MSCI ESG Controversy Score von 0).

Des Weiteren ist der Fonds bestrebt, soziale Merkmale in Bezug auf das Wohlergehen der Gesellschaft als Ganzes zu bewerben, indem er das Engagement in Emittenten minimiert, die im Hinblick auf bestimmte soziale Themen wie etwa den Zugang zu Grundversorgungsleistungen, gesellschaftliche Beziehungen, Datenschutz und -sicherheit, Humankapital, Arbeitsschutz und Produktüberwachung niedrigere MSCI ESG-Ratings aufweisen.

Soweit der Fonds Staatsanleihen hält, bewirbt der Fonds stattdessen soziale Merkmale in Bezug auf die Unterstützung der Bemühungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um die politische Beilegung von Konflikten, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Terrorismusbekämpfung, indem Investitionen in Anleihen ausgeschlossen werden, die von staatlichen Emittenten begeben werden, gegen die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Handelssanktionen verhängt hat.

D. Anlagestrategie

Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Erträgen in Höhe der Geldmarktsätze bei gleichzeitigem Erhalt des Kapitals und der Liquidität. Zu diesem Zweck hält er ein Portfolio aus kurzfristigen Geldmarktinstrumenten mit hoher Bonität.

Die Anlagepolitik des Fonds sieht Investitionen in eine breite Palette an auf den Euro lautenden festverzinslichen Wertpapieren (wie Anleihen) und Geldmarktinstrumenten (d. h. Schuldverschreibungen mit kurzen Laufzeiten), z. B. Wertpapiere, Instrumente und Schuldverschreibungen, die ggf. auf den einschlägigen Märkten (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Eurozone) erhältlich sind, mit hoher Bonität sowie in Barmitteln vor. Der Fonds investiert nur in Wertpapiere mit einer Fälligkeit bei der Emission oder einer Restlaufzeit bis zur Fälligkeit von 397 Tagen oder weniger. Mindestens 7,5 % der Vermögenswerte des Fonds sind täglich fällige Vermögenswerte und mindestens 15 % der Vermögenswerte des Fonds sind wöchentlich fällige Vermögenswerte (vorausgesetzt, dass Anteile an anderen Geldmarktfonds bis zu einer Obergrenze von 7,5 % zu den wöchentlich fälligen Vermögenswerten gezählt werden dürfen, sofern sie innerhalb von fünf Arbeitstagen zurückgegeben und abgewickelt werden können). Der Fonds behält eine gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer von 60 Tagen oder weniger und eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von 120 Tagen oder weniger bei.

Unter dem Vorbehalt, dass stets in Anlagen investiert wird, die der Erreichung des Anlageziels des Fonds dienen, wird der Anlageverwalter den Fonds so verwalten, dass dieser ökologische und soziale Merkmale gemäß den im nachfolgenden Abschnitt zu den verbindlichen Elementen dargelegten ökologischen und sozialen Kriterien bewirbt.

Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Sicherstellen, dass mehr als 90 % der Emittenten von Wertpapieren, in die der Fondsinvestiert, ein ESG-Rating haben oder unter ESG-Gesichtspunkten analysiert wurden.
2. Sicherstellung, dass mindestens 80 % des Fondsvermögens (ohne Anlagen in staatlichen und öffentlichen Wertpapieren und Instrumenten) in Emittenten investiert werden, die überdurchschnittliche umweltbezogene Praktiken aufweisen, wie von MSCI oder einem anderen externen ESG-Research-Anbieter, auf den der Anlageverwalter gelegentlich zurückgreift, festgestellt. MSCI stuft Unternehmensemittenten auf Grundlage des umweltbezogenen Gesamt-Scores von MSCI für den jeweiligen Emittenten ein. Unternehmensemittenten, denen MSCI einen unternehmenseigenen umweltbezogenen Score im ersten oder zweiten Quartil zuweist, kommen für Anlagen durch den Fonds infrage (beispielsweise Unternehmensemittenten, die sich durch niedrige CO2-Emissionen, einen nachhaltigen Einsatz natürlicher Ressourcen, verantwortungsbewusste Abfallbewirtschaftungspraktiken und die Nutzung erneuerbarer Energien auszeichnen).
3. Gewährleisten, dass die Treibhausgasemissionen des Fonds (gemessen anhand von Daten von MSCI) um 20 % geringer sein werden als diejenigen seines Anlageuniversums (dieses Universum setzt sich aus zugelassenen Emittenten zusammen, welche die Kriterien des Verfahrens zur Bonitätsprüfung von Geldmarktfonds erfüllen).
4. Unter dem Vorbehalt, dass stets in Anlagen investiert wird, die der Erreichung des Anlageziels des Fonds dienen, wird der Anlageverwalter den Fonds so verwalten, dass dieser ökologische und soziale Merkmale gemäß den nachfolgend dargelegten ökologischen und sozialen Kriterien bewirbt. Bei der Auswahl der Anlagen des Fonds wird der Anlageverwalter als nicht finanzielles Ziel Direktanlagen in Emittenten von Geldmarktinstrumenten ausschließen, die zum Zeitpunkt der Investition: i) mindestens 5 % ihrer Umsätze mit dem Abbau, der Exploration und/oder der Raffination fossiler Brennstoffe erzielen; ii) ein MSCI ESG-Rating von CCC aufweisen; iii) einen MSCI Controversy Score von ‚0‘ aufweisen; iv) im Falle von supranationalen Einrichtungen und Stellen ein MSCI ESG-Rating von B oder darunter aufweisen; oder v) unter die Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region (wie nachstehend und in Anhang III beschrieben) fallen.
5. Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region: Der Anlageverwalter ist bestrebt, Direktanlagen in Wertpapieren von Unternehmen zu begrenzen und/oder auszuschließen (soweit anwendbar), die zum Zeitpunkt des Erwerbs nach Meinung des Anlageverwalters gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben oder in bestimmten Sektoren (in einigen Fällen vorbehaltlich bestimmter Umsatzschwellen) engagiert sind oder Verbindungen damit aufweisen: i) Herstellung bestimmter Arten umstrittener Waffen; ii) Vertrieb oder Herstellung von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition für den Verkauf an Zivilpersonen; iii) Förderung bestimmter Arten fossiler Brennstoffe und/oder Energieerzeugung aus diesen Brennstoffen; oder iv) Herstellung von Tabakwaren oder bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit tabakbezogenen Produkten.
6. Eine vollständige Liste der Beschränkungen und/oder Ausschlüsse gemäß der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region, die von den Anlageverwaltern jeweils angewandt werden (einschließlich aller spezifischen Schwellenkriterien), finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baselinescreens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf

Die oben dargelegten verbindlichen Elemente finden keine Anwendung bei der Auswahl von Anlagen des Fonds, die von Regierungen begeben werden. Das verbindliche Element ist hier stattdessen die Frage, ob der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegen den staatlichen Emittenten der Anleihen, die der Fonds hält, Handelssanktionen verhängt hat.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Verfolgung seines Ziels zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen und seine Ausschlusspolitik.

Der Fonds berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen:
• Treibhausgasemissionen
• CO2-Fußabdruck
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird.
• Engagement in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
• Emissionen in Wasser
• Anteil gefährlicher Abfälle
• Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen)

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung

BlackRock bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, durch eine Kombination aus eigenen Erkenntnissen und der aus dem Engagement des Anlageverwalters im Rahmen der Unternehmensbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse mit Daten von externen ESG-Research-Anbietern. BlackRock nutzt Daten externer ESG-Research-Anbieter, um zunächst diejenigen Emittenten zu identifizieren, die möglicherweise keine zufriedenstellenden Verfahrensweisen der Unternehmensführung in Bezug auf wichtige Leistungskennzahlen zu soliden Managementstrukturen, Beziehungen zu Arbeitnehmern und die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften haben.

Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageverwalter, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageverwalters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageverwalter kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen.

E. Aufteilung der Investitionen

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.

Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren.

Der Fonds darf Derivate ausschließlich zu Absicherungszwecken, nicht jedoch zur Erreichung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzen.

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.

Der Fonds verpflichtet sich nicht, in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten zu investieren. 

Der Fonds verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen zu halten.

Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Derivate, bei der Verwahrstelle gehaltene Barmittelbestände sowie von Regierungen ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere (auch als Schuldtitel bezeichnet) einschließen.

Diese Investitionen können zu Anlagezwecken zur Verfolgung des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.

Andere Investitionen werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen, in „Abschnitt G – Methoden“ beschriebenen Methoden mit ein.

Die Portfoliomanager tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Prospekts und der sonstigen maßgeblichen Dokumente des Fonds mithilfe der Portfolio- und Risikomanagement-Software Aladdin von BlackRock.

Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.

Vor- und Nachhandels-Überwachung

Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.

Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.

Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält.

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.

Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.

G. Methoden

BlackRock wendet in Bezug auf diesen Fonds folgende Methoden an:
1. Der Fonds nutzt die ESG-Bewertung von MSCI als Mittel, um die Exposition der Emittenten gegenüber ökologischen und sozialen Risiken und Chancen zu bewerten. Weitere Einzelheiten zur ESG-Bewertungsmethodik von MSCI finden Sie unter: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
2. Der Fonds misst die Treibhausgas-Emissionsintensität des Portfolios. Weitere Einzelheiten zur Methode für die Berechnung der Treibhausgas-Emissionsintensität sind vorstehend in „Abschnitt C –Ökologische oder soziale Merkmale“ dargelegt.
3. Der Fonds wendet eine Reihe von Ausschlussfiltern an. Weitere Einzelheiten zur Methode der Ausschlussfilter sind vorstehend in „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale“ dargelegt.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Datenquellen

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.

ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.

Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.

BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.

Art und Weise der Datenverarbeitung

Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.

Verwendung geschätzter Daten

BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben.

I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden

Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.

Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.

Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.

Beschränkungen hinsichtlich der Daten

Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.

Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.

Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.

J. Sorgfaltspflicht

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern der Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim Investitionsprozess verpflichtet ist oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgt, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.

Der Anlageverwalter berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageverwalters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken erhalten Sie in der hier verfügbaren Offenlegung der Nachhaltigkeitsrisiken von BlackRock. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung, und BlackRock bezieht die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investment-Sorgfaltsprüfungsprozess mit ein. Weitere Informationen siehe oben unter „Abschnitt D – Anlagestrategie“.

K. Mitwirkungspolitik

Der Fonds

Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Zur Sorgfaltsprüfung durch das Investmentteam kann bei Fonds, die Cash-Management-Strategien verfolgen, auch die Mitwirkung gehören, um zu prüfen, wie Unternehmen mit ESG-Risiken und Chancen umgehen und wie sich diese auf den Unternehmenserfolg auswirken. Gegebenenfalls nutzen wir die Mitwirkung zur Erörterung bedenklicher Punkte, zur Ermittlung von Chancen und zum gegenseitigen konstruktiven Feedback, da wesentliche ESG-Fragen unseres Erachtens unlösbar mit der langfristigen Strategie und dem fundamentalen Wert eines Unternehmens verknüpft sind. Die Mitwirkung kann in Zusammenarbeit mit dem Investment Stewardship-Team von BlackRock erfolgen, dies ist jedoch nicht immer der Fall und kann auch direkt geschehen.

Allgemeines

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. 

Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben. 

Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.

Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem.  Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.

Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen.  Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship

Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf

L. Bestimmter Referenzwert

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Liquiditätsfonds-Anlageuniversum als Vergleichsgröße für bestimmte vom Fonds beworbene ESG-Merkmale herangezogen wird.

Ratings

Zum Vertrieb Zugelassen In

Zum Vertrieb Zugelassen In

  • Deutschland

  • Dänemark

  • Finnland

  • Frankreich

  • Irland

  • Italien

  • Luxemburg

  • Niederlande

  • Norwegen

  • Saudi-Arabien

  • Schweden

  • Spanien

  • Vereinigtes Königreich

  • Österreich

Positionen

Positionen

Name Type Art Sektor Anlageklasse Marktwert Gewichtung (%) Nominalwert Nominale ISIN Standort Börse Fälligkeit Maturity/Reset Marktwährung
„Fondspositionen und Kennzahlen“ enthält eine detaillierte Aufstellung der Portfoliopositionen und ausgewählter analytischer Kennzahlen. Nur für illustrative Zwecke. Die genannten Firmennamen dienen nur der Veranschaulichung der Anlagestrategie und stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung dieser Unternehmen dar.

Portfolioallokation

Portfolioallokation

Per 20.Dez.2024

% des Marktwertes

Per 20.Dez.2024

% des Marktwertes

Ein geografisches Engagement bezieht sich grundsätzlich auf den Sitz der Emittenten der Wertpapiere, die in dem Produkt gehalten, zusammengesetzt und anschließend als ein Anteil der Gesamtpositionen des Produkts ausgedrückt werden. In einigen Fällen kann es jedoch den Ort wiedergeben, in dem der Emittent der Wertpapiere einen Großteil seiner Geschäftstätigkeit ausübt.
Per 20.Dez.2024

% des Marktwertes

Per 20.Dez.2024

% des Marktwertes

Die Allokation kann sich ändern.

Börsenhandel

Börsenhandel

Börse Ticker Währung Kotierungsdatum SEDOL Bloomberg-Ticker RIC WKN
Xetra YCSH EUR 27.Nov.2024 BPLYWD2 YCSH GY YCSH.DE A40GM1
Borsa Italiana YCSH EUR 16.Dez.2024 BSVLXF3 YCSH IM YCSH.MI A40GM1

Fondsmanager

Fondsmanager

Matt Clay
Matt Clay
Gregor Harwell, CFA
Gregor Harwell, CFA

Performance-Szenarien für PRIIPs

Performance-Szenarien für PRIIPs

Die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) schreibt die Methode zur Berechnung der Ergebnisse von vier hypothetischen Performance-Szenarien, die zeigen, wie sich das Produkt unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte, und deren monatliche Veröffentlichung vor. In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten, jedoch unter Umständen nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten optimistischen, mittleren und pessimistischen Szenarien, die Referenzindizes/Stellvertreter verwenden können, veranschaulichen die schlechteste, die durchschnittliche und die beste Wertentwicklung des Produkts in den letzten zehn Jahren.
Empfohlene Haltedauer : 1 Jahre
Beispiel für eine Anlage EUR 10 000
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr

Mindest.

Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Stress

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8 320 EUR
-16,8%

Ungünstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8 320 EUR
-16,8%

Mittler

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
9 950 EUR
-0,5%

Günstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10 390 EUR
3,9%

Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.

Unterlagen

Unterlagen