Für den Zugang zur Webseite für „professionelle Anleger“ muss der Nutzer zustimmen und bestätigen, dass es sich bei ihm um einen professionellen oder semiprofessionellen Anleger wie nachfolgend definiert handelt:
Professioneller Anleger Professionelle Kunden in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente sind jedenfalls: 1. die nachstehenden Rechtspersönlichkeiten, sofern sie im Inland, in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat eine Zulassung erhalten haben oder beaufsichtigt werden, um auf Finanzmärkten tätig werden zu können: a) Kreditinstitute, b) Wertpapierfirmen, c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute, d) Versicherungsunternehmen, e) Organismen für Veranlagungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KMG 2019, in- oder ausländische Kapitalanlagefonds, in- oder ausländische Immobilienfonds oder ähnliche Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen, sowie ihre jeweiligen Verwaltungsgesellschaften, f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften, g) Warenhändler und Warenderivate-Händler, h) Lokale Firmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, i) sonstige institutionelle Anleger;
2. andere als in Z 1 genannte große Unternehmen, die auf Unternehmensebene mindestens zwei der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen: a) eine Bilanzsumme in der Höhe von mindestens 20 Millionen Euro, b) einen Nettoumsatz in der Höhe von mindestens 40 Millionen Euro, c) Eigenmittel in der Höhe von mindestens 2 Millionen Euro;
3. Zentralstaaten, Länder, Regionalregierungen der Mitgliedstaaten und Drittländer, sowie Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 46 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie internationale und supranationale Einrichtungen, wie insbesondere die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Investitionsbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschließlich Einrichtungen, die die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.