Beschwerdemanagement

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Diese Informationen dienen als Zusammenfassung Ihrer wichtigsten Rechte als Aktionär oder Anteilinhaber („Anleger”) in einem oder mehreren von BlackRock verwalteten Fonds mit Sitz in der Europäischen Union (jeweils ein „Fonds“) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1156 über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Zusammenfassung ist nicht als vollständige und abschließende Liste aller Rechte gedacht, die Anleger in Bezug auf ihre Anlage in den jeweiligen Fonds haben können.
Auf dieses Zusammenfassung wird auch im Rahmen von Werbung für einen Fonds im Sinne von § 302 Kapitalanlagegesetzbuch Bezug genommen.

Bitte beachten Sie die Fondsdokumente für zusätzliche Informationen zu Ihren Rechten. Die Dokumente für jeden Fonds umfassen insbesondere, soweit zutreffend: den jeweiligen Verkaufsprospekt, das Angebotsmemorandum oder ein ähnliches Angebotsdokument (der „Prospekt“); die Gründungsdokumente des Fonds (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Verwaltungsregeln oder ähnliches); Jahres- und Halbjahresberichte; und die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIPs-KID“).

  • Recht auf Teilhabe an den Investitionen des Fonds – Entsprechend der Bedingungen und Merkmale der jeweiligen Anteilklasse, steht den Anlegern das Recht auf Teilhabe an der Wertentwicklung der Anlagen der jeweiligen Fonds, in die sie investiert sind, zu. Der Wert der Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten möglicherweise nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Umfassende Details zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik jedes Fonds sowie zu den Merkmalen der Anteilklassen sind im jeweiligen Prospekt enthalten.
  • Recht auf Erhalt von Erträgen – Anleger haben das Recht auf anteilige Erträge (falls vorhanden) des Fonds, in den sie investiert sind. Je nach Art der vom Anleger gehaltenen Aktien oder Anteile können diese Erträge (falls vorhanden) entweder in den Nettoinventarwert der Aktien oder Anteile wiederangelegt (thesauriert) oder gemäß den Bedingungen des jeweiligen Prospekts an die Anleger ausgeschüttet werden.
  • Recht auf Rücknahme von Anteilen – Anleger können die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Beteiligung an einem oder mehreren Fonds verlangen, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Prospekt festgelegten Rücknahmebedingungen.
  • Recht auf Informationen – Anleger haben das Recht, bestimmte Informationen über den Fonds, in den sie investiert sind, zu erhalten. Diese Informationen umfassen den Prospekt / das Angebotsdokument des Fonds, das PRIIPs-KID oder ein gleichwertiges Dokument sowie den neuesten Jahres- oder Halbjahresbericht. Weitere Informationen können auf Anfrage gemäß den im jeweiligen Prospekt beschriebenen Bedingungen verfügbar sein.
  • Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung des Vertriebs – Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschließen, den Vertrieb des Fonds zu widerrufen.
  • *Recht auf Beschwerde *– Jeder Anleger, der mit seiner Erfahrung als Anleger im jeweiligen Fonds nicht zufrieden ist, kann das unten beschriebene Beschwerdeverfahren betreiben. Zudem hat jeder Anleger das Recht von Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung Gebrauch zu machen.

Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig.

Daher hat BlackRock ein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Sind Sie also der Auffassung, dass wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllt haben, können Sie uns wie folgt erreichen:

Per E-Mail:

germany@blackrock.com

Mit Bezug auf BlackRock (Netherlands) B.V. – Frankfurt Branch und BlackRock (Netherlands) B.V. – Munich Branch erreichen Sie unser Hauptbüro:

BlackRock (Netherlands) B.V.
Amstelplein 1
1096 HA, Amsterdam

BlackRock (Netherlands) B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit eingetragenem Sitz in Amstelplein 1, 17th floor, 1096 HA Amsterdam, eingetragen beim Gesellschaftregister für The Netherlands unter der Nummer 17068311, zugelassen und beaufsichtigt durch die Autoriteit Financiële Markten.

BlackRock ist nicht zur Beratung ermächtigt und spricht keine Empfehlungen für Privatanleger aus.

BlackRock Asset Management Deutschland AG

Lenbachplatz 1

80333 München

Phone: +49 (0) 89 42729 5858

E-Mail: info@ishares.de

Vorstand: Dirk Schmitz (CEO), Harald Klug, Maika Jahn, Peter Scharl

Unsere Büros

BlackRock (Netherlands) B.V. – Frankfurt Branch

Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 50 500 3199
Telefax: +44 (0) 207 743 1141
Email: GroupLuxembourgCompliance@blackrock.com

Leiter der Zweigniederlassung: Stefan Dreesbach
Sitz der Zweigniederlassung: Frankfurt am Main / Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB Nr. 114495

BlackRock (Netherlands) B.V. – Munich Branch

Lenbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Telefon: +49 89 42729 5858
Telefax: +44 (0) 207 743 1141
Email: GroupLuxembourgCompliance@blackrock.com

Leiter der Zweigniederlassung: Harald Klug
Sitz der Zweigniederlassung: München / Amtsgericht München, HRB Nr. 241279

BlackRock (Netherlands) B.V., Vienna Branch

Seitzergasse 6 / 6
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 2533 40000
Telefax: +44 (0) 207 743 1141
Email: GroupLuxembourgCompliance@blackrock.com

Leiter der Zweigniederlassung: Bahram Sadighian
Sitz der Zweigniederlassung: Wien / Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer FN 505199s

Beschwerdemanagement

Bei BlackRock nehmen wir alle Beschwerden ernst und werden sie gemäß den unten stehenden Richtlinien untersuchen. Dieses Verfahren ist kostenlos. BlackRock verpflichtet sich, alle Beschwerden kompetent, gewissenhaft und unparteiisch zu untersuchen. Wenn Sie sich per E-Mail an uns wenden, können Sie uns dabei unterstützen, indem Sie Ihrer Korrespondenz alle für die Angelegenheit relevanten Informationen oder Dokumente beifügen, um sicherzustellen, dass Ihre Eingabe effizient bearbeitet wird.

Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen umgehend zu klären und verpflichten uns, nach Eingang einer Beschwerde die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

- Wir werden dafür sorgen, dass ein Mitarbeiter mit der angemessener Erfahrung eine Untersuchung einleitet.
- Sie können davon ausgehen, dass Sie spätestens innerhalb von 5 Werktagen eine schriftliche Bestätigung Ihrer ersten Beschwerde erhalten. 
- Wir werden Sie über den Fortgang der Beschwerde auf dem Laufenden halten.

Sollte es zu ungeplanten Verzögerungen kommen und wir nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen innerhalb von 8 Wochen nach Eingang zu lösen, werden Sie darüber informiert. Wir werden Ihnen eine Antwort schicken, in der wir erklären, warum wir noch nicht in der Lage sind, eine endgültige Antwort zu geben, und in der wir auch angeben, bis wann wir voraussichtlich in der Lage sein werden, eine endgültige Antwort zu geben.

Wenn Sie nach Erhalt einer endgültigen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich auch an die Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI) wenden.

Die BlackRock Asset Management Deutschland AG hat sich der BVI angeschlossen, einer privaten Verbraucherschlichtungsstelle, bei der Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch durch einen neutralen Schlichter prüfen und klären lassen können. Die Ombudsstelle stellt einen unabhängigen und neutralen Schlichter.

Schlichtungsanträge sollten an folgende Adresse geschickt werden:
Büro der Ombudsstelle des BVI

Unter den Linden 42
D-10117 Berlin. 

Weitere Informationen: www.ombudsstelle-investmentfonds.de 
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de 
Telefon: +49 30 6 44 90 46 - 0
Telefax: +49 30 6 44 90 46 - 29

Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108 
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Telefon: +49 (0) 228 4108-0 
Fax: +49 (0) 228 4108-1550
www.bafin.de 
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