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Für den Zugang zur Webseite für „professionelle Anleger“ muss der Nutzer zustimmen und bestätigen, dass es sich bei ihm um einen professionellen oder semiprofessionellen Anleger wie nachfolgend definiert handelt:
Professioneller Anleger
1. Unternehmen, die als
a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,
c) Versicherungsunternehmen,
d) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften,
e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,
f) Börsenhändler und Warenderivatehändler,
g) sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis f erfasst wird,
im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;
2. nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten:
a) 20.000.000 Euro Bilanzsumme,
b) 40.000.000 Euro Umsatzerlöse,
c) 2.000.000 Euro Eigenmittel;
3. nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investmentbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben
Semiprofessioneller Anleger
a) Jeder Anleger,
aa) der sich verpflichtet, mindestens 200 000 Euro zu investieren,
bb) der schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist,
cc) dessen Sachvertand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU genannten Anleger verfügt,
dd) bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
ee) dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft in Textform bestätigt, dass sie die unter Doppelbuchstabe cc genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Doppelbuchstabe dd genannten Voraussetzungen gegeben sind,
b) Ein in § 37 Absatz 1 genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
c) Jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen zu investieren,
d) Jeder Anleger in der Rechtsform
aa) einer Anstalt des öffentlichen Rechts,
bb) einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder
cc) einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist,
wenn der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.
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WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.
Zinsschwankungen, Änderungen des Kreditrisikos und/oder der Ausfall eines Emittenten haben wesentliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung festverzinslicher Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere ohne Investment Grade sind anfälliger gegenüber Änderungen bei diesen Risiken als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating. Potenzielle oder effektive Herabstufungen der Kreditwürdigkeit können zu einem Anstieg des Risikos führen. Schwellenmärkte sind im Allgemeinen anfälliger gegenüber wirtschaftlichen oder politischen Störungen als entwickelte Märkte. Weitere Einflussfaktoren sind ein höheres „Liquiditätsrisiko“, Begrenzungen bei der Anlage in oder der Übertragung von Assets, ausfallende oder verzögerte Lieferung von Wertpapieren (Wp) oder Zahlungen an den Fonds und nachhaltigkeitsbezogene Risiken. Währungsrisiko: Der Fonds legt in anderen Währungen an. Wechselkursänderungen wirken sich daher auf den Anlagewert aus. Derivate können äußerst stark auf Änderungen des Vermögenswerts, der ihnen zugrunde liegt, reagieren und können die Höhe der Verluste und Gewinne steigern. Der Fondswert unterliegt demzufolge größeren Schwankungen. Die Auswirkungen für den Fond können größer sein, wenn auf umfassende oder komplexe Weise Derivate eingesetzt werden. Dieser Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 15 Dezember 2022 Der Fonds ist bestrebt, Unternehmen auszuschließen, die bestimmten Geschäftstätigkeiten nachgehen, die mit den ESG-Kriterien nicht vereinbar sind. Bevor sie im Fonds Anlagen tätigen, sollten Anleger daher eine persönliche ethische Einschätzung der ESG-Leistungen des Fonds vornehmen. Eine solche Einschätzung der ESG-Leistungen kann negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen des Fonds im Vergleich zu einem Fonds haben, bei dem keine solchen Einschätzungen vorgenommen werden.Alle Anteilsklassen mit Währungsabsicherung dieses Fonds setzen Derivate zur Absicherung des Währungsrisikos ein. Der Einsatz von Derivaten für eine Anteilsklasse könnte ein potenzielles Risiko der Ansteckung (auch unter der Bezeichnung „Spill-over-Effekt“) für andere Anteilsklassen im Fonds bergen. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds wird sicherstellen, dass angemessene Verfahren zur Minderung des Ansteckungsrisikos für andere Anteilsklassen vorhanden sind. Über das Drop-Down-Feld direkt unter dem Namen des Fonds können Sie die Liste aller Anteilsklassen in dem Fonds anzeigen lassen. Die Anteilsklassen mit Währungsabsicherung sind durch den Begriff „Hedged“ im Namen der Anteilsklasse gekennzeichnet. Eine vollständige Liste aller Anteilsklassen mit Währungsabsicherung ist zudem auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.
Sofern der Fonds Wertpapierleihe-Geschäfte tätigt, um Kosten zu senken, erhält der Fonds 62,5% des damit verbundenen erzielten Ertrags und die restlichen 37,5% entfallen an BlackRock im Rahmen seiner Leihetätigkeit. Da die Ertragsaufteilung aus Wertpapierleihegeschäften die Betriebskosten des Fonds nicht verteuern, sind diese nicht in den laufenden Kosten enthalten.
Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren.
Diese Grafik zeigt die Wertentwicklung des Produkts als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren gegenüber seiner Benchmark. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie das Produkt in der Vergangenheit verwaltet wurde, und ermöglicht einen Vergleich mit der Benchmark.
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | 13,9 | 2,9 | |||
Einschränkung Benchmark 1 (%) | 12,2 | 1,4 |
1J | 3J | 5J | 10J | Seit Auflage | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | 10,47 | - | - | - | 12,52 |
Einschränkung Benchmark 1 (%) | 9,59 | - | - | - | 11,33 |
Seit 1.1. | 1M | 3M | 6M | 1J | 3J | 5J | 10J | Seit Auflage | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | 4,89 | 1,89 | 2,82 | 3,52 | 10,47 | - | - | - | 35,10 |
Einschränkung Benchmark 1 (%) | 5,30 | 1,83 | 3,54 | 3,68 | 9,59 | - | - | - | 31,47 |
Von 31.März2020 Bis 31.März2021 |
Von 31.März2021 Bis 31.März2022 |
Von 31.März2022 Bis 31.März2023 |
Von 31.März2023 Bis 31.März2024 |
Von 31.März2024 Bis 31.März2025 |
|
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%)
Per 31.März2025 |
- | - | - | 10,48 | 5,74 |
Einschränkung Benchmark 1 (%)
Per 31.März2025 |
- | - | - | 7,70 | 5,24 |
Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.
Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in USD angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in USD angezeigt.
Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) mit reinvestiertem Bruttoertrag angezeigt, sofern vorhanden. Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock
Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.
A. Zusammenfassung
Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds investiert zum Teil in nachhaltige Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen. Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Der Fonds ist bestrebt: (i) das Engagement in Anlagen zu erhöhen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit positiven externen Effekten verbunden sind und das Engagement in Anlagen zu begrenzen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit negativen externen Effekten verbunden sind; und (ii) die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region anzuwenden.
Dieser Fonds wendet Ausschlüsse unter Bezugnahme auf einen Paris-abgestimmten EU-Referenzwert an.
Der Fonds strebt die Erzielung einer maximalen Gesamtrendite an und legt dabei in einer Weise an, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht. Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt: (1) Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 %. Im Zusammenhang mit diesen nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert; (2) Erhöhung des Engagements in Anlagen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit positiven externen Effekten verbunden sind, bei gleichzeitiger Begrenzung von Investitionen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit negativen externen Effekten verbunden sind; und (3) Anwendung der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region und der Ausschlussfilter. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Anwendung der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region sowie durch seine Ausschlusspolitik und seine Bestände in grünen Anleihen.
Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die oben beschriebenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Im Zusammenhang mit den nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert. Der verbleibende Anteil der nachhaltigen Investitionen des Fonds kann zwischen diesen beiden Arten von nachhaltigen Investitionen schwanken. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen Methoden mit ein. BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt und der Fonds verwendet eine Reihe weiterer Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.
BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Investitionen, von denen anzunehmen ist, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, sind nicht als nachhaltige Investitionen einzustufen.
Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden für jede Anlageart anhand der eigenen Methodik von BlackRock für nachhaltige Investitionen bewertet. BlackRock verwendet Daten Dritter und/oder Fundamentalanalysen, um Investitionen zu identifizieren, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.
Nachhaltige Investitionen werden geprüft, um etwaige nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen und die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Gesamtvermögens in nachhaltige Investitionen, die ökologische und soziale Ziele verfolgen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen.
Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht.
Der Anlageberater wird eine proprietäre Methodik anwenden, um Anlagen auf der Grundlage des Ausmaßes zu bewerten, in dem sie mit positiven oder negativen externen Effekten verbunden sind, d. h. ökologischen und sozialen Vorteilen oder Kosten, wie vom Anlageberater definiert. Der Anlageberater wird bestrebt sein, das Engagement in Anlagen zu erhöhen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie positive externe Effekte im Vergleich zum J.P. Morgan Blended Emerging Market Bond Index (Sovereign) (dem ESG-Berichtsindex) aufweisen (z. B. Emittenten mit niedrigeren Kohlenstoffemissionen und Emittenten mit positiven ESG-Merkmalen), und versucht, das Engagement in Anlagen zu begrenzen, von denen angenommen wird, dass sie negative externe Effekte aufweisen, (z. B. Emittenten mit höheren Kohlenstoffemissionen, Emittenten mit bestimmten umstrittenen Geschäftspraktiken und Emittenten mit negativen ESG-Merkmalen). Die Höhe der Beteiligung an jeder Aktivität kann anhand eines prozentualen Umsatzanteils, einer festgelegten Gesamtumsatzschwelle oder einer Verbindung zu einer beschränkten Aktivität unabhängig von der Höhe des daraus erzielten Umsatzes bewertet werden.
Der Fonds wendet die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region an. Mit diesen Kriterien werden Engagements vermieden, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, indem sie eine direkte Anlage in Emittenten ausschließen, die wesentlich an der Förderung von Kraftwerkskohle und Teersand sowie an der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle beteiligt sind. Negative soziale Auswirkungen werden ebenfalls vermieden, indem eine direkte Anlage in Emittenten, die an umstrittenen Waffen und Kernwaffen beteiligt sind, sowie in Emittenten, die wesentlich an der Herstellung und am Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Tabak beteiligt sind, ausgeschlossen wird. Der Fonds schließt auch Emittenten aus, von denen angenommen wird, dass sie gegen die 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen. Weitere Informationen zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region finden Sie unter folgendem Link, den Sie kopieren und in Ihren Webbrowser einfügen können: https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baselinescreens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf.
Dieser Fonds wendet Ausschlüsse unter Bezugnahme auf einen Paris-abgestimmten EU-Referenzwert an.
Der Fonds bewirbt die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele, indem er Investitionen in Unternehmen ausschließt, deren Einnahmen zu mindestens 1 % aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Raffination von Stein- und Braunkohle stammen; deren Einnahmen zu mindestens 10 % aus der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Raffination von Ölbrennstoffen stammen; deren Einnahmen zu mindestens 50 % aus der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen stammen; oder deren Einnahmen zu mindestens 50 % aus Stromerzeugung bei einer Treibhausgasintensität von mehr als 100 g CO2e/kWh stammen.
Der Fonds bewirbt zudem soziale Merkmale im Zusammenhang mit: (a) der Verringerung der Verfügbarkeit von Waffen, indem Investitionen in Unternehmen mit Beteiligung an Aktivitäten in Verbindung mit umstrittenen Waffen ausgeschlossen werden; (b) der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, indem Investitionen in Unternehmen, die am Anbau und/oder der Herstellung von Tabak beteiligt sind, ausgeschlossen werden; und (c) dem Schutz der Menschenrechte, der Einhaltung von Arbeitsstandards, dem Umweltschutz und der Korruptionsbekämpfung, indem Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, bei denen es als erwiesen gilt, dass sie gegen die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen haben.
Bei der Anwendung dieser Ausschlüsse stützen wir uns auf einen externen Datenanbieter (MSCI).
Der Fonds kann in grüne, soziale und nachhaltige Anleihen (GSS-Anleihen) investieren, die von einem Unternehmen ausgegeben werden und deren Erlöse gemäß den in den Emissionsunterlagen der jeweiligen Anleihe verfügbaren Informationen speziell für Projekte bestimmt sind, die positive ökologische und/oder soziale Beiträge fördern und darauf abzielen, nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit abzumildern. Hierzu zählen z. B. Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz. Für solche Anlagen in GSS-Anleihen werden nicht alle Ausschlüsse, die unter Bezugnahme auf den Paris-abgestimmten EU-Referenzwert erfolgen, auf Emittentenebene angewandt. Stattdessen gelten:
• die Ausschlüsse, die unter Bezugnahme auf die Paris-abgestimmten EU-Referenzwerte aufgrund von Verstößen gegen die UNGC-Prinzipien und OECD-Leitsätze (wie unter (c) oben beschrieben) auf Emittentenebene erfolgen; und
• die anderen vorstehend beschriebenen Ausschlüsse unter Bezugnahme auf den Paris-abgestimmten EU-Referenzwert auf Ebene der Wirtschaftstätigkeiten, die durch die GSS-Anleihe finanziert werden.
Der Fonds kann zu anderen Zwecken als Anlagezwecken ein indirektes Engagement in Emittenten eingehen (unter anderem über Derivate und Beteiligungen an Organismen für gemeinsame Anlagen), deren Engagements nicht mit den vorstehend beschriebenen Ausschlüssen unter Bezugnahme auf den Paris-abgestimmten EU-Referenzwert vereinbar sind. Ein solches indirektes Engagement kann unter anderem erfolgen, wenn eine Gegenpartei eines FD, in das der Fonds investiert, Sicherheiten stellt, die nicht mit den ESG-Kriterien des Fonds übereinstimmen, oder wenn ein OGA, in den der Fonds investiert, keine ESG-Kriterien oder nicht dieselben ESG-Kriterien wie der Fonds anwendet und daher ein Engagement in Wertpapieren aufweist, die nicht mit den ESG-Kriterien des Fonds übereinstimmen.
Der Fonds investiert mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in das durch den Index definierte Anlageuniversum. Der Index wendet die ESG-Methodik von JP Morgan („JESG“) an. Normalisierte JESG Index Scores werden täglich anhand von Ausgangsdaten von Verisk Maplecroft (für staatliche Emittenten), RepRisk (für quasi-staatliche und Unternehmensemittenten), Sustainalytics und Climate Bonds Initiative (CBI) berechnet. Beim Portfolioaufbau im Rahmen der JESG-Methodik werden ökologische und sozialethische Faktoren berücksichtigt, indem Emittenten ausgeschlossen werden, die in bestimmten Sektoren, d. h. Kraftwerkskohle, Tabak und Waffen, tätig sind oder gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen. Staatliche Emittenten mit einem JESG-Score unter 30 werden aus der Benchmark ausgeschlossen. Quasi-staatliche und Unternehmensemittenten mit einem JESG-Score unter 20 werden aus der Benchmark ausgeschlossen. Im Rahmen der Methodik werden grüne Anleihen übergewichtet, um Anreize für eine nachhaltige, auf Klimaschutzlösungen ausgerichtete Finanzierung zu schaffen.
Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert. Er zieht jedoch den J.P. Morgan Blended Emerging Market Bond Index (Sovereign) (der „ESG-Berichtsindex“) als Vergleichsgröße für bestimmte vom Fonds beworbene ESG-Merkmale heran.
D. Anlagestrategie
Der Fonds strebt die Erzielung einer maximalen Gesamtrendite an und legt dabei in einer Weise an, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht.
Der Fonds legt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren an, die von Staaten und staatlichen Stellen in Schwellenländern sowie von Gesellschaften, die ihren Sitz in Schwellenländern haben oder den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit dort ausüben, ausgegeben werden, auf Währungen von Schwellenländern und Nicht-Schwellenländern lauten und im J.P. Morgan ESG Blended Emerging Market Bond Index (Sovereign) (der „Index“ und die darin enthaltenen Wertpapiere die „Index-Wertpapiere“) enthalten sind.
Bei der Auswahl von Index-Wertpapieren berücksichtigt der Anlageberater neben anderen Anlagekriterien die ESG-Eigenschaften des betreffenden Emittenten. Der Anlageberater analysiert, welche ESG-Faktoren die ESG- Merkmale eines Emittenten in dem Index und allgemein seine ESG-Leistung beeinflussen.
Der Fonds strebt an, in nachhaltige Investitionen zu investieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „grüne Anleihen“ (wie nach seiner eigenen Methodik definiert, die sich an den International Capital Markets Association Green Bond Principles orientiert), und sein Gesamtvermögen wird entsprechend der im Prospekt beschriebenen ESG-Politik angelegt.
Das ESG-Research ist integraler Bestandteil der Analyse und des Wertpapierauswahlprozesses. Der Anlageberater wendet eine eigene Methodik an, um Anlagen zu bewerten, basierend auf dem Ausmaß, in dem sie mit positiven oder negativen externen Effekten in Verbindung stehen, d. h. ökologischen und sozialen Nutzen oder Kosten gemäß der Definition des Anlageberaters. Der Anlageberater ist bestrebt, das Engagement in Anlagen zu erhöhen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie positive externe Effekte aufweisen (d. h. Emittenten mit niedrigeren Kohlenstoffemissionen und Emittenten mit positiven ESG-Merkmalen), und versucht, das Engagement in Anlagen zu begrenzen, von denen angenommen wird, dass sie negative externe Effekte aufweisen, (d. h. Emittenten mit bestimmten umstrittenen Geschäftspraktiken und Emittenten, gegen die UN-Sanktionen verhängt wurden).
Um das Engagement in Investitionen zu begrenzen, von denen angenommen wird, dass sie negative externe Effekte aufweisen, wendet der Anlageberater Ausschlussfilter auf das Anlageuniversum des Fonds an, die auf der JESG-Benchmark und den Basisausschlusskriterien für die EMEA-Region basieren.
Der Fonds wendet Ausschlüsse unter Bezugnahme auf einen Paris-abgestimmten EU-Referenzwert an.
Der Anlageberater berücksichtigt auch eine große Anzahl von ESG-Indikatoren und ihre Entwicklungsrichtung und verwendet eigene Rahmen, bestehend aus qualitativer und quantitativer Analyse, zur aktiven Begrenzung des Engagements in solchen Investitionen.
Zur Ermittlung staatlicher Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie positive externe Effekte aufweisen, verwendet der Anlageberater einen speziellen Rahmen für Schwellenländer bei der Bewertung der staatlichen Emittenten. Bei staatlichen Emittenten, die im Hinblick auf das Netto-Null-Ziel und in Sachen Governance führend sind, wird mit positiven externen Effekten gerechnet. Bei „Use of Proceeds“-Instrumenten mit positiven Auswirkungen für Umwelt und/oder Gesellschaft wie grüne, soziale und nachhaltige Anleihen wird ebenfalls von positiven externen Effekten ausgegangen.
Alle für eine Anlage infrage kommenden Emittenten (d. h. die Emittenten, die für eine Anlage durch den Fonds noch nicht ausgeschlossen wurden) werden vom Anlageberater unter anderem anhand ihrer Fähigkeit, die mit ESG-konformen Geschäftspraktiken verbundenen Risiken und Chancen zu steuern, sowie ihres ESG-Risiko- und -Chancen-Profils, wie z. B. ihrer Führungs- und Governance-Struktur, die als wesentlich für nachhaltiges Wachstum angesehen wird, ihrer Fähigkeit, längerfristige ESG-bezogene Probleme strategisch zu bewältigen, und der potenziellen Auswirkungen, die dies auf die Finanzlage eines Emittenten haben kann, bewertet. Zum Zweck dieser Analyse kann der Anlageberater Daten verwenden, die von externen ESG-Datenanbietern stammen, unter anderem von MSCI, Verisk Maplecroft, Sustainalytics, JP Morgan (JESG), BSSI, den Vereinten Nationen und der Weltbank.
Der Anlageberater plant, die aussagekräftigsten Kennzahlen auf Grundlage ihrer voraussichtlichen Wesentlichkeit (d. h. die mögliche Relevanz der Kennzahl für den Emittenten) zu verwenden. Diese Indikatoren werden parallel zur fundamentalen qualitativen Analyse untersucht.
Dazu gehört auch eine spezielle Analyse von Staatsanleihen von Schwellenländern, um Unausgewogenheiten Rechnung zu tragen, wie sie oftmals bei herkömmlichen Bewertungen von Schwellenländer-Staatsanleihen vorkommen. Das Team befasst sich schwerpunktmäßig mit der (i) vergleichenden Bewertung von Ländern mit ähnlichen Ratings/Renditen und (ii) der Suche nach Ländern mit verbesserten ESG-Profilen in den Vergleichsgruppen. Durch die Konzentration auf Vergleichsgruppen und Trends versucht der Anlageberater, den Verzerrungseffekt gewisser ESG-Kennzahlen zugunsten von Ländern mit höherem Pro-Kopf-BIP zu verringern.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 %. Im Zusammenhang mit diesen nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert.
2. Erhöhung des Engagements in Anlagen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit positiven externen Effekten im Vergleich zum ESG-Berichtsindex des Fonds verbunden sind, bei gleichzeitiger Begrenzung von Investitionen, von denen angenommen wird, dass sie mit negativen externen Effekten verbunden sind.
3. Anwendung der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region und der Ausschlussfilter.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Anwendung der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region sowie durch seine Ausschlusspolitik und seine Bestände in grünen Anleihen.
Der Fonds berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen:
• Treibhausgasemissionen
• CO2-Fußabdruck
• Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird
• Engagement in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
• Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung
• Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
• Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen)
Darüber hinaus berücksichtigt dieser Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über den DNSH-Standard von BlackRock für nachhaltige Investitionen. Dieser Fonds wird in seinem Jahresbericht über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren informieren.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
BlackRock bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, durch eine Kombination aus eigenen Erkenntnissen und der aus dem Engagement des Anlageberaters im Rahmen der Unternehmensbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse mit Daten von externen ESG-Research-Anbietern. BlackRock nutzt Daten externer ESG-Research-Anbieter, um zunächst diejenigen Emittenten zu identifizieren, die möglicherweise keine zufriedenstellenden Verfahrensweisen der Unternehmensführung in Bezug auf wichtige Leistungskennzahlen zu soliden Managementstrukturen, Beziehungen zu den Arbeitnehmern und die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften haben.
Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageberater, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageberaters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageberater kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen.
E. Aufteilung der Investitionen
Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die oben beschriebenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Im Zusammenhang mit den nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert. Der verbleibende Anteil der nachhaltigen Investitionen des Fonds kann zwischen diesen beiden Arten von nachhaltigen Investitionen schwanken.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds darf für Investmentzwecke und für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements Derivate einsetzen. Die oben genannten ESG-Ratings oder ESG-Analysen gelten nur für die Basiswerte der vom Fonds eingesetzten Derivate.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.
Mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds wird in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen investiert, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind.
Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die aus den folgenden Gründen nicht mit der EU-Taxonomie konform sind: (i) dies ist Teil der Anlagestrategie des Fonds; (ii) Daten zur Bestimmung der Konformität mit der EU-Taxonomie sind möglicherweise nicht verfügbar; und/oder (iii) die zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeiten sind nach den verfügbaren technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie möglicherweise nicht zugelassen oder es sind möglicherweise nicht alle in diesen technischen Bewertungskriterien festgelegten Anforderungen erfüllt.
Mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds wird in nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel angelegt.
Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Derivate, Barmittel- und barmittelähnliche Instrumente und Anteile an OGA sowie festverzinsliche Wertpapiere (auch als Schuldtitel bezeichnet), die von Staaten und staatlichen Stellen weltweit ausgegeben werden, einschließen.
Diese Investitionen können zu Anlagezwecken zur Verfolgung des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.
Andere Investitionen werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen, in „Abschnitt G – Methoden“ beschriebenen Methoden mit ein.
Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.
Vor- und Nachhandels-Überwachung
Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.
Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält.
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.
Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.
Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.
G. Methoden
BlackRock wendet in Bezug auf diesen Fonds folgende Methoden an:
Methode für nachhaltige Investitionen
BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt, die vier Kategorien umfasst:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).
Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als nachhaltige Investition eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen
Umweltziele und soziale Ziele
Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Ökologische und soziale Ziele“).
Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):
Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten. Falls keine Daten externer Anbieter verfügbar sind oder ein Analyst feststellt, dass die Daten nicht korrekt sind oder eine aussagekräftigere Kennzahl als der Umsatz zur Feststellung des Beitrags eines Unternehmens existiert, wie z. B. Investitionsausgaben oder Einsatz von Recyclingmaterial, kann ein Unternehmen auch mittels einer Fundamentalanalyse bewertet werden.
Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets gesetzt hat, das von Daten externer Anbieter oder im Rahmen einer Fundamentalanalyse bestätigt wurde.
• Nachweisliches Merkmal der Unternehmensführung, das die maßgebliche Rolle eines Unternehmens als Wegbereiter nachhaltiger Praktiken unter Beweis stellt.
Festverzinsliche Wertpapiere
• Eine Anleihe mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse ist eine nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt
• Sonstige festverzinsliche Wertpapiere gelten als nachhaltige Investitionen, wenn das betreffende Wertpapier, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, auf ökologische und/oder soziale Ziele ausgerichtet ist, wie z. B. ökologische und/oder soziale, von supranationalen Organisationen begebene Asset-Backed- und Mortgage-Backed-Securities, die sich zur Förderung der UN SDGs verpflichtet haben
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)
Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. Zur Bewertung, ob eine Anlage mit erheblichen Beeinträchtigungen einhergeht, hat BlackRock für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, die sowohl Daten von Dritten als auch Erkenntnisse aus der Fundamentalanalyse berücksichtigen. Die Anlagen werden mittels systembasierter Kontrollen anhand dieser Kriterien geprüft, und alle Anlagen, von denen man ausgeht, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht. BlackRock bewertet die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für jede Anlageart, wie von der Verordnung definiert.
Die Kriterien für nachteilige Auswirkungen werden anhand der Daten von Drittanbietern in Bezug auf die geschäftliche Beteiligung eines Portfoliounternehmens (an bestimmten Aktivitäten, die negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben) oder in Bezug auf ökologische oder soziale Kontroversen bewertet, um Investitionen auszuschließen, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet wurden, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, etwa falls die Daten als unrichtig oder veraltet befunden werden.
Falls Daten nicht verfügbar oder in erheblichem Maße unvollständig sind, wird eine Fundamentalanalyse durchgeführt, um nach bestem Vermögen Auswirkungen zu ermitteln, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet werden.
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien
Nachhaltige Investitionen werden mithilfe von Daten von Drittanbietern geprüft, um die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.
(iv) Gute Unternehmensführung
Im Hinblick auf die Bewertung der Unternehmensführung verwendet BlackRock Daten von externen ESG-Researchanbietern, um zunächst Emittenten zu ermitteln, deren Unternehmensführungspraktiken unter Umständen bezüglich der Leistungskennzahlen in Zusammenhang mit den oben genannten Kriterien nicht zufriedenstellend sind. Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageberater/-verwalter, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageberaters/-verwalters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageberater/-verwalter kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen. Indirekte Engagements des Fonds in Emittenten mit Mängeln bezüglich einer guten Unternehmensführung werden durch interne Kontrollen auf ein vernachlässigbares Mindestmaß begrenzt und außerdem regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass dieses indirekte Engagement auf möglichst geringem Niveau bleibt
Andere Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
1. Der Fonds wendet eine eigene Methodik an, um Anlagen zu bewerten, basierend auf dem Ausmaß, in dem sie mit positiven oder negativen externen Effekten in Verbindung stehen. Weitere Einzelheiten zu dieser eigenen Methodik finden Sie unter: https://www.blackrock.com/us/individual/insights/blackrock-investment-institute/esg-fixed-income.
2. Der Fonds wendet die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region an. Weitere Einzelheiten zur Methode der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region finden Sie unter: https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baseline-screens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf
3. Der Fonds bewertet Emittenten mittels der ESG-Methodik von JP Morgan („JESG“). Weitere Einzelheiten zur JESG-Methode finden Sie unter: http://www.jpmorgan.com/insights/research/index-research/composition-docs.
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
1. Der Fonds wendet eine eigene Methodik an, um Anlagen zu bewerten, basierend auf dem Ausmaß, in dem sie mit positiven oder negativen externen Effekten in Verbindung stehen. Weitere Einzelheiten zu dieser eigenen Methodik finden Sie unter: https://www.blackrock.com/us/individual/insights/blackrock-investment-institute/esg-fixed-income.
2. Der Fonds wendet die Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region an. Weitere Einzelheiten zur Methode der Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region finden Sie unter: https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baseline-screens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf
3. Der Fonds bewertet Emittenten mittels der ESG-Methodik von JP Morgan („JESG“). Weitere Einzelheiten zur JESG-Methode finden Sie unter: http://www.jpmorgan.com/insights/research/index-research/composition-docs.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.
ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierender Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit allen einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingeführt.
BlackRock nutzt Daten externer Anbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. In diesem Fall können Fundamentalanalysen durchgeführt werden, wobei ein angemessener Ansatz verfolgt und entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um Probleme zu identifizieren, die wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt BlackRock auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche eine subjektive Bewertung vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
J. Sorgfaltspflicht
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern die Fonds verpflichtend ökologische oder soziale Merkmale bewerben oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten und der Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen betreffenden Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.
Der Anlageberater berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageberaters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Datenverfügbarkeit zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Märkte, Anlageklassen und Sektoren gegenwärtig variiert. Im Rahmen der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen ESG-Anforderungen einschließlich der Bestimmungen der Offenlegungsverordnung arbeitet BlackRock eng mit Datenanbietern und Anlageteams zusammen, um zu gewährleisten, dass solide und zuverlässige Informationen angemessenen Sorgfaltsprüfungsprozessen unterzogen und, soweit möglich, zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen siehe oben im „Abschnitt D – Anlagestrategie“.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Zur Sorgfaltsprüfung durch das Portfoliomanagementteam kann bei Fonds, die Fixed-Income-Strategien verfolgen, auch die Mitwirkung gehören, um zu prüfen, wie Unternehmen mit ESG-Risiken und Chancen umgehen und wie sich diese auf die Unternehmensfinanzen auswirken. Gegebenenfalls nutzen wir die Mitwirkung zur Erörterung bedenklicher Punkte, zur Ermittlung von Chancen und zum gegenseitigen konstruktiven Feedback, da wesentliche ESG-Fragen unseres Erachtens unlösbar mit der langfristigen Strategie und dem fundamentalen Wert eines Unternehmens verknüpft sind. Die Mitwirkung kann in Zusammenarbeit mit dem Business Investment Stewardship-Team erfolgen, dies ist jedoch nicht immer der Fall und kann auch direkt geschehen. Das Fixed-Income-Portfoliomanagementteam kann auch den Dialog mit Finanzleitern von Unternehmen bei der Emission grüner und sozialer Anleihen nutzen, um eine solide Emission sicherzustellen.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im [Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
I. Bestimmter Referenzwert
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass der J.P. Morgan Blended Emerging Market Bond Index (Sovereign) als Vergleichsgröße für bestimmte vom Fonds beworbene ESG-Merkmale herangezogen wird.
Name | Gewichtung (%) |
---|---|
MEXICO (UNITED MEXICAN STATES) (GO 8.5 05/31/2029 | 2,19 |
BRAZIL FEDERATIVE REPUBLIC OF (GOV 0 01/01/2026 | 1,97 |
MALAYSIA (GOVERNMENT) 3.828 07/05/2034 | 1,88 |
MEXICO (UNITED MEXICAN STATES) (GO 7.75 11/23/2034 | 1,52 |
CHINA PEOPLES REPUBLIC OF (GOVERNM 3.27 11/19/2030 | 1,35 |
Name | Gewichtung (%) |
---|---|
INDONESIA (REPUBLIC OF) 8.375 03/15/2034 | 1,33 |
EGYPT (ARAB REPUBLIC OF) MTN RegS 4.75 04/16/2026 | 1,32 |
INDONESIA (REPUBLIC OF) 7 09/15/2030 | 1,26 |
COLOMBIA REPUBLIC OF (GOVERNMENT) 7.75 09/18/2030 | 1,25 |
MEXICO (UNITED MEXICAN STATES) (GO 7.75 05/29/2031 | 1,23 |
% des Marktwertes
Kategorie | Fonds | Benchmark | Net |
---|---|---|---|
Local Government Debt | 47,80 | 49,52 | -1,72 |
External Government Debt | 38,63 | 44,69 | -6,06 |
Cash und/oder Derivate | 11,35 | 0,00 | 11,35 |
Quasi Government Debt | 1,35 | 5,31 | -3,97 |
HC Corp | 0,87 | 0,00 | 0,87 |
Sonstige | 0,00 | 0,47 | -0,47 |
% des Marktwertes
Kategorie | Fonds | Benchmark | Net |
---|---|---|---|
Mexiko | 7,07 | 6,67 | 0,40 |
Brasilien | 6,40 | 5,45 | 0,95 |
Indonesien | 5,88 | 7,35 | -1,47 |
Polen | 5,81 | 7,18 | -1,37 |
Südafrika | 5,58 | 4,88 | 0,70 |
Kolumbien | 5,34 | 3,50 | 1,84 |
Rumänien | 4,53 | 4,30 | 0,23 |
Tschechien | 4,52 | 3,43 | 1,09 |
Ägypten | 3,83 | 0,99 | 2,84 |
Ungarn | 3,25 | 3,44 | -0,19 |
% des Marktwertes
Kategorie | Fonds | Benchmark | Net |
---|---|---|---|
Emerging Markets | 87,28 | 99,38 | -12,10 |
Europa | 0,01 | 0,13 | -0,12 |
Cash und/oder Derivate | 11,35 | 0,00 | 11,35 |
Other | 1,35 | 0,49 | 0,87 |
% des Marktwertes
Kategorie | Fonds | Benchmark | Net |
---|---|---|---|
0 - 1 Years | 5,93 | 3,22 | 2,71 |
1 - 2 Years | 2,11 | 8,28 | -6,17 |
2 - 3 Years | 5,36 | 9,44 | -4,07 |
3 - 5 Years | 15,02 | 17,50 | -2,47 |
5 - 7 Years | 17,79 | 12,65 | 5,14 |
7 - 10 Years | 22,12 | 20,02 | 2,10 |
10 - 15 Years | 6,20 | 9,20 | -3,00 |
15 - 20 Years | 1,64 | 5,74 | -4,10 |
20+ Years | 12,48 | 13,96 | -1,48 |
Cash and Derivatives | 11,35 | 0,00 | 11,35 |
% des Marktwertes
Kategorie | Fonds | Benchmark | Net |
---|---|---|---|
AA rated | 5,80 | 6,63 | -0,83 |
A Rated | 15,77 | 21,70 | -5,93 |
BBB Rated | 30,88 | 40,14 | -9,26 |
BB Rated | 23,35 | 22,48 | 0,86 |
B Rated | 7,11 | 4,15 | 2,96 |
CCC Rated | 4,87 | 4,14 | 0,73 |
CC Rated | 0,60 | 0,05 | 0,55 |
C Rated | 0,00 | 0,05 | -0,05 |
D Rated | 0,26 | 0,07 | 0,19 |
Not Rated | 0,01 | 0,58 | -0,57 |
Anteilklasse | Währung | NAV | NAV-Änderungsbetrag | NAV-Veränderung (%) | NAV As Of | 52W-Hoch | 52W-Tief | ISIN |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Class D2 GBP | GBP | 8,45 | 0,04 | 0,48 | 28.Mai2025 | 8,93 | 8,10 | LU2342521510 |
Class E5 Hedged | EUR | 7,73 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 8,13 | 7,38 | LU1864664625 |
Class ZI2 | USD | 13,63 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 13,63 | 12,28 | LU2533726308 |
Class ZI2 | GBP | 10,12 | 0,05 | 0,50 | 28.Mai2025 | 10,67 | 9,64 | LU2725777499 |
KLASSE A2 | USD | 10,81 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 10,82 | 9,86 | LU1860488060 |
KLASSE A2 HEDGED | EUR | 9,13 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 9,27 | 8,49 | LU1817795781 |
KLASSE D2 | USD | 11,38 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 11,38 | 10,31 | LU1817795518 |
KLASSE D2 HEDGED | CHF | 9,08 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 9,32 | 8,57 | LU1817795948 |
KLASSE D2 HEDGED | EUR | 9,62 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 9,71 | 8,88 | LU1817795864 |
KLASSE E2 HEDGED | EUR | 9,29 | 0,00 | 0,00 | 28.Mai2025 | 9,46 | 8,68 | LU1864664542 |
Szenarien |
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
|
Wenn Sie aussteigen nach 3 Jahren
|
|
---|---|---|---|
Mindest.
Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.
|
|||
Stress
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
7.510 USD
-24,9%
|
6.440 USD
-13,7%
|
|
Ungünstig
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
7.510 USD
-24,9%
|
7.330 USD
-9,8%
|
|
Mittler
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
10.160 USD
1,6%
|
9.980 USD
-0,1%
|
|
Günstig
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
11.910 USD
19,1%
|
12.030 USD
6,4%
|
Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.
Nachhaltigkeitsmerkmale sind spezifische zusätzliche Kennzahlen, die es Anlegern zusammen mit anderen Kennzahlen und Informationen ermöglichen, Fonds nach bestimmten ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (Governance) betreffenden Kriterien zu bewerten. Nachhaltigkeitsmerkmale geben weder einen Hinweis auf die aktuelle oder künftige Wertentwicklung noch auf das potenzielle Risiko- und Ertragsprofil eines Fonds. Sie dienen lediglich der Transparenz und Information. Daher sollten Nachhaltigkeitsmerkmale nicht ausschließlich oder isoliert betrachtet werden. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um zusätzliche Informationen, die Anleger bei der Beurteilung eines Fonds möglicherweise berücksichtigen möchten.
Die Kennzahlen geben keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Fonds ESG-Faktoren integriert. Sofern nicht anders in der Fondsdokumentation angegeben und im Anlageziel eines Fonds enthalten, ändern die Kennzahlen weder das Anlageziel eines Fonds, noch beschränken sie dessen Anlageuniversum, und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Fonds eine Anlagestrategie mit ESG- oder Impact-Schwerpunkt verfolgen oder Ausschlussfilter anwenden wird. Weitere Informationen über die Anlagestrategie eines Fonds finden Sie im Fondsprospekt.
Näheres zu den MSCI-Methoden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen zugrunde liegen, erfahren Sie über die nachstehenden Links.
Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Anleihe- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen.
Als globaler Vermögensverwalter und Treuhänder für unsere Kunden ist unser Ziel bei BlackRock, allen Menschen zu finanziellem Wohlstand zu verhelfen. Seit 1999 sind wir ein führender Anbieter von Finanztechnologie. Unsere Kunden wenden sich an uns, wenn sie Unterstützung bei ihren wichtigsten Zielen benötigen.
BlackRock-Portfoliomanager haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen, um ESG-Einblicke in ihren Anlageprozess zu integrieren. Als Betriebssystem dient Aladdin, das die Daten, Personen und Technologien verbindet, die für die Verwaltung von Portfolios in Echtzeit erforderlich sind. Es ist auch der Motor hinter BlackRocks ESG-Analysen und Berichterstattungsfunktionen. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin, um Anlageentscheidungen zu treffen, Portfolios zu überwachen und auf wesentliche ESG-Insights zuzugreifen, die Informationen zum Anlageprozess geben können, um ESG-Merkmale des Fonds zu gewinnen.
ESG-Datensätze werden von externen Drittanbietern bezogen, unter anderem von MSCI und Sustainalytics. Diese Datensätze umfassen ESG-Kennzahlen, Kohlenstoffdaten, Kennzahlen zur geschäftlichen Beteiligung oder Kontroversen und wurden in Aladdin-Tools integriert, die Portfoliomanagern zur Verfügung stehen. Solche Tools unterstützen den gesamten Anlageprozess, von Research über den Aufbau und die Modellierung von Portfolios bis hin zum Reporting.
Neben dem Zugriff auf diese Daten in Aladdin können die Portfoliomanager diese Quellen gegebenenfalls auch durch Sell-Side-Research, Berichte von Nichtregierungsorganisationen, von Unternehmen gemeldete Daten und die Erkenntnisse aus fundamentalen Analysen ergänzen, die von den Researchteams von BlackRock in den Bereichen Eigenkapitalanlagen und Schuldtitelanlagen erstellt werden.
Um Anlegern in verschiedenen Anlageklassen und Anlagestilen skalierbare Lösungen anbieten zu können, hat BlackRock eine Reihe von Ausschlussfiltern entwickelt, „BlackRock EMEA Baseline Screens”, die auf die meisten Ausschlussanfragen unserer Kunden eingehen sollen.
Beispielsweise eliminieren diese Ausschlussfilter Positionen mit mehr als De-minimis-Exposure in bestimmten Sektoren/Branchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf umstrittene Waffen, Atomwaffen, fossile Brennstoffe, zivile Feuerwaffen, Tabak und Unternehmen, die gegen den UN Global Compact verstoßen. BlackRock EMEA Baseline Screens werden auf alle neuen aktiven Fonds in Europa, dem Nahen Osten und Afrika („EMEA“) angewendet, die von unseren Portfoliomanagement-Teams innerhalb unserer Product Governance-Struktur auf Konformität geprüft werden oder ergänzende Erläuterungen bedürfen. BlackRock arbeitet bei allen neuen nachhaltigen Indexstrategien in EMEA mit dem Indexanbieter zusammen, um dieselben Filter im benutzerdefinierten Index widerzuspiegeln. Qualifizierte Anleger mit separaten Konten können Ausschlussfilter mit spezifischen Kriterien einrichten lassen, die vom Anleger festgelegt werden. Die Definition der Baseline Screens und deren Übernahme in nachhaltige Screened Funds unterliegt dem Sustainable Product Council („SPC“). Der derzeitige Standard-ESG-Datenanbieter für diese Baseline Screens ist MSCI. Anlageteams können jedoch je nach Bedarf auch Sustainalytics oder andere benutzerdefinierte Datenquellen verwenden.
Weitere Informationen zur SFDR-bezogenen Fonds-/Teilfondsebene entnehmen Sie bitte dem fonds-/teilfondsspezifischen Anlageziel und der spezifischen Anlagepolitik sowie Benchmark-Informationen im Prospekt, die auf der Website verfügbar sind.
Vor dem 14. Februar 2014 stützte sich der Fonds auf einen anderen Referenzindex, der in den Benchmark-Daten widergespiegelt wird.
Quellen: Fonds - BlackRock Investment Management (UK) Limited (BIM(UK)L), Indizes – Datastream, BIM(UK)L.Quartile - © 2013 Morningstar, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Der Fonds kann in Anteile kleinerer Unternehmen anlegen, die schwerer einschätzbar und weniger liquide sein können, als dies bei Anteilen größerer Unternehmen der Fall ist. Der Fonds bildet Positionen in Schwellenländern und weniger entwickelten Märkten. Verglichen mit entwickelteren Märkten kann der Wert der Anlagen aufgrund einer höheren Unsicherheit bezüglich der Funktionsweise dieser Märkte und Schwellenländer einer höheren Volatilität ausgesetzt sein. Anleger sollten beachten, dass Kapitalwachstum nicht eine Priorität dieses Fonds ist. Der Wert einer Anlage sowie das hieraus bezogene Einkommen können Schwankungen unterliegen und sind nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Als Teil seiner Anlagestrategie verwendet der Fonds derivative Strategien. Verglichen mit Fonds die ausschließlich traditionelle Anlagen wie Aktien oder Renten tätigen, sind Derivate potenziell einem höheren Risikograd und höherer Volatilität ausgesetzt.
Die Fondsperformance wurde nach den jährlichen Gebühren berechnet. Dieses Dokument wurde ausschließlich für professionelle Marktteilnehmer erstellt. Diese Werbemitteilung stellt keinen Anlage- oder sonstigen Rat, noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb von Anteilen an einem Fonds der BlackRock Gruppe dar, wurde nicht im Zusammenhang mit einem solchen Angebot erstellt und dient rein zu Informationszwecken. Sie unterliegt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen. Das Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt daher nicht. Die angegebene Anzahl der im Portfolio gehaltenen Anteile dient lediglich als Richtwert. Die tatsächliche Anzahl kann außerhalb des genannten Bereichs liegen. BlackRock Strategic Funds (""BSF"") ist eine nach Luxemburger Recht gegründete, offene Investmentgesellschaft, die die Voraussetzungen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes erfüllt. BSF hat eine Umbrellastruktur, die eine Vielzahl verschiedener Fonds umfasst, welche jeweils unterschiedliche Anlageportfolios enthalten. Die Entscheidung, Anteile der BSF zu zeichnen, muss auf Basis der Informationen des Prospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen, des jeweils aktuellen Jahres- und Halbjahresbericht („rechtliche Unterlagen"") erfolgen. Kunden in der Schweiz beachten bitte auch die aktuellen Statuten. In Jurisdiktionen, in denen BSF nicht zum Vertrieb zugelassen wurde, sind die rechtlichen Unterlagen möglicherweise nicht erhältlich. BSF steht ausschließlich Nicht-US-Staatsbürgern (wie im Prospekt definiert) zu Anlagezwecken zur Verfügung. Anteile des Fonds werden nicht in den Vereinigten Staaten, ihren Gebieten und Besitzungen sowie in einigen anderen Jurisdiktionen zum Kauf angeboten oder verkauft. Der Wert der Anlage sowie das hieraus bezogene Einkommen können Schwankungen unterliegen und sind nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, insbesondere bei kurzfristigen Anlagen. Dies gilt auch für den zu zahlenden Ausgabeaufschlag. Die Anlage in Fonds ist zum Teil Währungsrisiken unterworfen. Der Wert der Anlage kann daher steigen oder sinken. Diese Schwankungen können bei Fonds mit hoher Volatilität besonders ausgeprägt sein, und der Wert einer Anlage kann plötzlich und erheblich fallen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise aussagekräftig für zukünftige Wertentwicklung. Die hierin erwähnten Risiken werden detailliert im Kapitel „Besondere Risiken"" in den wesentlichen Anlegerinformationen beschrieben, die Sie bei dem Herausgeber, der Informationsstelle der BSF in Deutschland, sowie den Zahlstellen erhalten. Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig. Herausgegeben von BlackRock Investment Management (UK) Limited, einer Tochtergesellschaft von BlackRock, Inc., zugelassen und beaufsichtigt durch die Financial Conduct Authority, eingetragener Geschäftssitz: 12 Throgmorton Avenue, London EC2N 2DL, Registernummer in England: 2020394. Weitere Informationen, der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Statuten sowie die Jahres-und Halbjahresberichte sind kostenlos und in Papierform beim Herausgeber, bei unseren Vertriebspartnern und der BlackRock Investment Management (UK) Limited, German Branch, Frankfurt am Main, der Informationsstelle der BSF in Deutschland, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main erhältlich sowie beim Vertreter in der Schweiz, der BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, Postfach 2118, CH-8022 Zürich. Zahlstelle in Deutschland ist die JP Morgan AG, Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt am Main, in Österreich die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien und in der Schweiz die JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, Zweigniederlassung Zürich, Dreikönigstrasse 21, CH-8002 Zürich. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.
Die MSCI-Methodik hinter den Nachhaltigkeitsmerkmalen und Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen kann wie folgt geprüft werden: 1ESG-Fondsbewertungen; 2Kennzahlenindex zur Kohlenstoffbilanz; 3Research zur Einschätzung von geschäftlichen Beteiligungen; 4ESG-Filterindexmethodik; 5ESG-Kontroversen; 6MSCI Implied Temperature Rise
Bei Fonds mit einem Anlageziel, das ESG-Kriterien einbezieht, kann der Fall eintreten, dass infolge von Kapitalmaßnahmen und anderen Umständen, ein Fonds oder Index Wertpapiere passiv hält, die möglicherweise nicht den ESG-Kriterien entsprechen. Weitere Informationen finden sie im Fondsprospekt. Das Screening vom Indexanbieter des Fonds kann Umsatzschwellen beinhalten, die vom Indexanbieter festgelegt werden. Die auf dieser Webseite angegebenen Informationen enthalten eventuell nicht alle Screens, die auf den entsprechenden Index oder den entsprechenden Fonds Anwendung finden. Auf diese Screens wird im Detail im Fondsprospekt, anderen Fondsunterlagen sowie der entsprechenden Index-Methodik eingegangen.
Ein Teil der in diesem Dokument aufgeführten Informationen (die „Informationen“) wurden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt, ein registrierter Anlageberater nach dem US Investment Advisers Act von 1940, und können Daten von Tochtergesellschaften (einschließlich MSCI Inc. und seine Niederlassungen („MSCI“) oder Drittanbietern (jeweils ein „Datenanbieter“) enthalten, und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder weiterverbreitet werden. Die Informationen wurden nicht dem US SEC oder einer anderen Regulierungsbehörde vorgelegt und wurden nicht zugelassen. Die Informationen dürfen nicht zum Erstellen von oder in Verbindung mit abgeleiteten Werken verwendet werden. Des Weiteren stellen die Informationen kein Angebot zum Kauf, Verkauf oder Werbung oder Empfehlung für Wertpapiere, Finanzinstrumente oder Produkte oder Handelsstrategien dar und sollten nicht als Maßstab oder Garantie für die zukünftige Wertentwicklung, Analyse, Prognose oder Vorhersage verstanden werden. Einige Fonds können auf MSCI-Indizes basieren oder mit ihnen verbunden sein, und MSCI kann im Rahmen von Verwaltungs- oder anderen Maßnahmen auf Basis des Fondsvermögens eine Vergütung hierfür erhalten. MSCI hat Informationsbarrieren zwischen der Aktienindex-Research und bestimmten Daten errichtet. Keine der Informationen kann alleinstehend zur Bestimmung verwendet werden, welche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen sind oder wann sie zu kaufen oder zu verkaufen sind. Die Informationen werden im gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt, und der Nutzer der Informationen trägt das volle Risiko für eine eventuelle Verwendung oder eine Entscheidung auf Grundlage dieser Informationen. Weder MSCI ESG Research noch ein anderer Datenanbieter gewähren ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen (welche ausdrücklich ausgeschlossen sind) noch unterliegen sie einer Haftung für Fehler oder Auslassungen in Bezug auf die Informationen oder daraus entstehende Schäden. Durch den oben angeführten Haftungsausschluss wird nicht die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, die nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
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