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Für den Zugang zur Webseite für „professionelle Anleger“ muss der Nutzer zustimmen und bestätigen, dass es sich bei ihm um einen professionellen oder semiprofessionellen Anleger wie nachfolgend definiert handelt:
Professioneller Anleger
1. Unternehmen, die als
a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,
c) Versicherungsunternehmen,
d) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften,
e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,
f) Börsenhändler und Warenderivatehändler,
g) sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis f erfasst wird,
im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;
2. nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten:
a) 20.000.000 Euro Bilanzsumme,
b) 40.000.000 Euro Umsatzerlöse,
c) 2.000.000 Euro Eigenmittel;
3. nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investmentbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben
Semiprofessioneller Anleger
a) Jeder Anleger,
aa) der sich verpflichtet, mindestens 200 000 Euro zu investieren,
bb) der schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist,
cc) dessen Sachvertand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU genannten Anleger verfügt,
dd) bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
ee) dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft in Textform bestätigt, dass sie die unter Doppelbuchstabe cc genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Doppelbuchstabe dd genannten Voraussetzungen gegeben sind,
b) Ein in § 37 Absatz 1 genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
c) Jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen zu investieren,
d) Jeder Anleger in der Rechtsform
aa) einer Anstalt des öffentlichen Rechts,
bb) einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder
cc) einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist,
wenn der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.
Mit Rohstofffonds moderne Portfolios diversifizieren
Ob zur Portfoliodiversifikation oder als Mittel, um Anlagen vor den Auswirkungen der Inflation zu schützen; Rohstoffe können eine interessante Beimischung für Ihre Anlagen sein. Mithilfe von Rohstoffaktien, also Aktien von z. B. Bergbauunternehmen, Ölförderern oder deren Ausrüstungsindustrie lassen sich diese Branchen flexibel und selektiv erschließen.
Mit dem Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft geht eine enorme Nachfrage nach Metallen einher. Und das in einer Zeit, in der das Angebot nach Jahren unzureichender Investitionen im Sektor begrenzt ist. Der Einmarsch Russlands in der Ukraine hat die Lage noch verschlimmert, denn viele Länder und Unternehmen lösen ihre Bindung an Russland als Lieferanten. Wir suchen nach Anlagemöglichkeiten bei Rohstofffirmen, die zur Energiewende beitragen – auf nachhaltige Art und Weise.
Uns ist bewusst, dass Rohstoffunternehmen beim Netto-Null-Übergang eine zentrale Rolle spielen, von der Senkung ihrer eigenen Emissionen bis hin zur Lieferung der Rohstoffe etwa für Windturbinen.
Über das Suchfeld können Sie gezielt nach Produkten suchen oder entdecken Sie hier unsere gesamte Fondspalette.
Als globaler Vermögensverwalter und Treuhänder für unsere Kunden ist unser Ziel bei BlackRock, allen Menschen zu finanziellem Wohlstand zu verhelfen. Seit 1999 sind wir ein führender Anbieter von Finanztechnologie. Unsere Kunden wenden sich an uns, wenn sie Unterstützung bei ihren wichtigsten Zielen benötigen.
Risikohinweise
Kapitalanlagerisiko. Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten den ursprünglich angelegten Betrag möglicherweise nicht zurück.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für aktuelle oder zukünftige Ergebnisse und sollte nicht der einzige Faktor sein, der bei der Auswahl eines Produkts oder einer Strategie berücksichtigt wird.
Änderungen der Wechselkurse zwischen Währungen können dazu führen, dass der Wert von Anlagen sinkt oder steigt. Bei Fonds mit höherer Volatilität können die Schwankungen besonders ausgeprägt sein, und der Wert einer Anlage kann plötzlich und erheblich fallen. Steuersätze und die Grundlagen für die Besteuerung können sich von Zeit zu Zeit ändern.
Rechtliche Informationen
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): herausgegeben von BlackRock (Netherlands) B.V., einem Unternehmen, das von der niederländischen Finanzmarktaufsicht zugelassenen ist und unter ihrer Aufsicht steht. Eingetragener Firmensitz: Amstelplein 1, 1096 HA, Amsterdam, Tel.: +31(0)-20-549-5200. Handelsregister Nr. 17068311. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet.
Alle hier angeführten Analysen wurden von BlackRock erstellt und können nach eigenem Ermessen verwendet werden. Die Resultate dieser Analysen werden nur bei bestimmten Gelegenheiten veröffentlicht. Die geäußerten Ansichten stellen keine Anlageberatung oder Beratung anderer Art dar und können sich ändern. Sie geben nicht unbedingt die Ansichten eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens innerhalb der BlackRock Gruppe wieder, und es wird keinerlei Zusicherung gegeben, dass sie zutreffen.
Dieses Dokument dient nur Informationszwecken. Es stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Anlage in einen BlackRock Fonds dar und wurde nicht im Zusammenhang mit einem solchen Angebot erstellt.
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